Ein 16-jähriger Kärntner Schüler hatte gegen den knapp 50-Jährigen eine Privatanklage wegen Beleidigung eingebracht, nachdem Manker im vergangenen Juli in der mittlerweile abgesetzten ORF-Sendung "Extrazimmer" kein gutes Haar an den Bewohnern des südlichsten Bundeslandes gelassen hatte.
Der 16-Jährige, dessen Eltern seiner Klage beigetreten sind, möchte eine Verurteilung des Regisseurs erwirken, weil er sich durch dessen Aussagen in seiner Kärntner Ehre verletzt erachtet. Strafdrohung bei einem Schuldspruch: Eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, die sich am Einkommen des Beschuldigten bemessen, oder bis zu drei Monate Haft.
Die Klagschrift konnte Manker bisher allerdings nicht zugestellt werden, weshalb Richterin Karin Burtscher nun die Verhandlung kurzfristig absagen musste. Die Justiz will jetzt eine Adresse des Künstlers ermitteln lassen, "an der dieser auch tatsächlich aufhältig ist", hieß es am Montag im Straflandesgericht. Im Grauen Haus gab man sich zuversichtlich, dass das Verfahren jedenfalls im Februar über die Bühne gehen wird.
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