Wiederbetätigung

Vier Jahre Haft für Wiener Ex-FPÖ-Bezirksrat

Österreich
14.01.2008 21:06
Im Wiener Straflandesgericht ist am Montagabend der frühere freiheitliche Wiener Bezirksrat Wolfgang F. wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinne des Paragrafen 3 h Verbotsgesetz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Darüber hinaus wurden dem 56-Jährigen zwei "offene" bedingte Freiheitsstrafen aus den beiden vorangegangenen Strafverfahren widerrufen, so dass er bei Rechtskraft des nunmehrigen Urteils insgesamt sechs Jahre und fünf Monate zu verbüßen hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach der Urteilsverkündung spielten sich im Verhandlungssaal dramatische Szenen ab. Während Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik dem Ex-Politiker die Rechtsmittel erteilen wollte, sackte dieser zusammen. Seine Ehefrau und zwei Sicherheitskräfte eilten ihm zu Hilfe. "Ein Kreislaufzusammenbruch", murmelte der sichtlich gezeichnete Wolfgang F., ehe er zu Boden sank.

Keine massiven Probleme
Nach dem Zusammenbruch des Ex-FPÖ-Bezirksrates dauerte es Minuten, ehe aus der angrenzenden Justizanstalt Wien-Josefstadt die von der vorsitzenden Richterin angeforderte ärztliche Hilfe zur Stelle war. Währenddessen kümmerten sich zwei Wachebeamte, die Ehefrau des Ex-Politikers und eine Rechtspraktikantin um Wolfgang F., der ständig bei Bewusstsein und auch ansprechbar war.

Bei Eintreffen des Ärzteteams hatte sich der 56-Jährige wieder so weit erholt, dass er aufstehen und wenn auch unsicher, so doch auf eigenen Beinen vorzeitig den Saal verlassen konnte. Während die Richterin die Verhandlung zu Ende brachte, wurde Wolfgang F. in die Krankenabteilung des Landesgerichtlichen Gefangenenhauses geführt, wo ihm weitere medizinische Betreuung zu Teil wurde. Dem Vernehmen nach soll es sich um keine massiven oder gar lebensbedrohlichen gesundheitlichen Probleme handeln.

Im August des Vorjahres verhaftet

Wolfgang F. war im August 2007 verhaftet worden, nachdem er einen "Appell an alle anständigen Österreicher" verbreitet hatte, in dem er dazu aufforderte, eine Unterschriftenliste für die Abschaffung des Verbotsgesetzes, insbesondere des Paragrafen 3h zu unterzeichnen. Das Schriftstück, das einmal mehr den Holocaust in Frage stellende Passagen enthalten und damit den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt hatte, hatte Wolfgang F. unter anderem etlichen Nationalratsabgeordneten, sämtlichen Landeshauptleuten sowie dem Rechnungshof geschickt.

Teilnahme an der "Holocaust-Konferenz" in Teheran
Nach Angaben des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW) war Wolfgang F. im Dezember 2006 auch Teilnehmer bei der so genannten "Holocaust-Konferenz" im Iran. Teheran behauptete damals, im Rahmen der Konferenz "das wahre Ausmaß der Judenermordung durch die Nazis" herausfinden zu wollen. Die Konferenz wurde international scharf kritisiert.

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