Auch wenn es eigentlich verboten ist, nach der 36. Schwangerschaftswoche noch zu fliegen, überwiegt bei der AUA die Freude über das erste „Jet-Baby“ in der 50-jährigen Geschichte des Unternehmens. Da die 27-jährige Inderin ihre Schwangerschaft nicht angegeben und den Babybauch mit weiter Kleidung kaschiert hatte, kam sie an Bord der „Spirit of Austria“.
Wehen nach vier Stunden Flug
Auf dem Flug von Wien-Delhi setzten nach vier Stunden plötzlich die Wehen ein. Die Crew reagierte professionell: Sofort wurde die Gebärende in die Business-Class verlegt, wo sie nach 25 Minuten einen strammen Buben zur Welt brachte. Als Hebammen hatten die Flugbegleiter via Satelliten-Telefon ärztliche Tipps vom Wiener Primarius Salzer eingeholt. „Wir sind stolz auf Euch!“, funkte Airline-Boss Ötsch ein Danke an seine Mitarbeiter.
Indische Staatsbürgerschaft für "Jet-Baby"
Auch wenn das "Jet-Baby" in einem österreichischen Flugzeug geboren wurde, erhält es die indische Staatsbürgerschaft. "Da beide Eltern Inder sind, erhält auch das Kind die indische Staatsbürgerschaft", so Pressesprecherin Dandrea. Anders sind die Regelungen allerdings in Amerika. Wäre das "Jet-Baby" über den Vereinigten Staaten zur Welt gekommen, so wäre der Bub nun ein US-Staatsbürger.
von Christoph Matzl / Kronen Zeitung










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