Pflege-Einigung

Experten sehen verfassungsrechtliche Probleme

Österreich
12.01.2008 16:12
Die am Freitag von der Regierung vereinbarte Lösung betreffend den Rückforderungsverzicht bei illegal beschäftigten Pflegekräften dürfte laut Experten verfassungsrechtlich problematisch sein. Laut einhelliger Meinung von Verfassungsrechtlern würde eine solche Regelung eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in mehreren Punkten bedeuten. Mit dem Rückforderungsverzicht würden jene benachteiligt, die ihre Betreuungskräfte bereits angemeldet und Sozialversicherung bezahlt haben, sagte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer am Samstag.

Der Rückforderungsverzicht soll ja all jene, die ihr illegales Betreuungsverhältnis bis 30. Juni 2008 anmelden, vor Rückforderungen in sozialversicherungsrechtlicher, steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht bewahren - rückwirkend mit 1. Jänner 2008. Das heißt: All jene Abgaben, die eigentlich bis 31. Dezember 2007 angefallen wären, sollen entfallen. Für Mayers Kollegen Bernd-Christian Funk würde eine derartige Regelung bedeuten, dass Rechtsbruch privilegiert würde, er zeigte sich daher "mehr als skeptisch".

Werden Rechtstreue bestraft?
Ähnlich argumentiert auch der Verfassungsexperte Theo Öhlinger: Bei derartigen rückwirkenden Gesetzen gebe es immer "ein bisschen ein Problem unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes". Er verwies wie auch Mayer auf die Amnestieregelungen in mehreren Bundesländern für schwarz gebaute Immobilien in den 90er Jahren - auch diese Amnestieregelungen seien vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Der nun von der Regierung vereinbarte Rückforderungsverzicht bei der Pflege ist laut Mayer "ähnlich gelagert". Es sieht hier eine Ungleichbehandlung zwischen "Rechtstreuen und Nicht-Rechtstreuen", die sich ja der Schwarzarbeit schuldig gemacht hätten.

Arbeitsrechtliche Probleme
Eine Ungleichbehandlung sehen die Experten aber auch gegenüber allen anderen Berufen. Denn die Regelung würde ja nur die 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger betreffen (und in diesem Bereich Schwarzarbeit nachträglich konsequenzfrei machen, Anm.).

Auch arbeitsrechtliche Probleme könnten auftreten. Laut Mayer hätten die illegal Beschäftigten ja eigentlich die Möglichkeit, Anspruch auf einen kollektivvertraglichen Lohn geltend zu machen. Diese werde ihnen durch den Rückforderungsverzicht vermutlich genommen. Auch der Arbeitsrechtler Walter Schrammel sieht einen "eventuellen Eingriff in wohlerworbene Rechte" der Betreuungskräfte.

Pflege-Gesetzestext in den nächsten Tagen
Ein Gesetzestext zum Thema Pflege soll in den nächsten Tagen vorliegen, das hat eine Sprecherin von Sozialminister Buchinger am Samstag erklärt. Es sei eine politische Vereinbarung, eine Grundsatzeinigung, hieß es aus dem Sozialministerium. Auch gebe es keine Streitpunkte mit dem Koalitionspartner. Es gebe vielleicht Interpretationsunterschiede. Wesentlich sei, einen Anreiz zu schaffen, dass schnell legalisiert werde.

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