Haft für "Zöpfchen"

Drei Jahre für Wiener Unterweltschläger “Repic”

Österreich
12.11.2007 19:51
Mit drei Jahren Haft für beide Angeklagte ist der Schwurprozess gegen den 39-jährigen Dragan J. alias „Repic“ (serbisch für „Zöpfchen“) und einen Komplizen am Montagnachmittag im Wiener Landesgericht zu Ende gegangen. Der Senat verurteilte die beiden wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Vom ursprünglich angeklagten Vorwurf des schweren Raubes wurden beide Angeklagte einstimmig freigesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Beide Verteidiger erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Vorsitzender Ulrich Nachtlberger sagte zur Strafbemessung, zwar sei die bisherige Unbescholtenheit der beiden mildernd. Aber es sei die Verhängung einer „doch empfindlichen“ Freiheitsstrafe auch aus generalpräventiven Überlegungen erfolgt: „Unterweltfehden dürfen hier nicht stattfinden.“

„Repic“, vor dem angeblich etliche Personen im Wiener Rotlichtmilieu zittern und der laut Polizeiermittlungen mit einer Schlägertruppe Lokalbetreiber mit Schutzgeldforderungen erpresst haben soll, war in zwei Fällen des schweren Raubes angeklagt. Die Taten sollen sich „in der Szene“ abgespielt haben. Im ersten Fall soll der bullige Serbe den 17-jährigen Sohn einer einstigen Rotlichtgröße, die wegen Suchtgifthandels neun Jahre Haft verbüßt, auf offener Straße mit einer Pistole bedroht und dem Burschen 100 Euro abgenötigt haben. Von diesem Faktum wurde der 39-Jährige gänzlich freigesprochen.

Blutiger ging es im zweiten Fall am 12. Juni 2006 im Lokal „XS“ zu, als „Repic“ mit einem mitangeklagten Komplizen drei der Konkurrenz zuzurechnende Männer grün und blau geschlagen haben soll. Die Opfer sollen in der Früh mit Stahlrohrsesseln zusammengeschlagen worden sein, einer wurde mit dem Lauf einer Pistole außer Gefecht gesetzt. „Repic“ soll ihnen auch gedroht haben, ihnen die Fingerkuppen abzuschneiden, wobei diese Drohung mit einem Messer „veranschaulicht“ wurde. Anschließend wurden dem Trio 1.700 Euro Bargeld und der Goldschmuck abgenommen.

„Repic“ und sein Komplize gaben die schwere Körperverletzung zu, die bei einer Auseinandersetzung geschehen sein soll. Sie bestritten jedoch die Raubabsicht. „Repics“ Rechtsbeistand meinte im Schlussplädoyer erneut, dass die Aussagen der Opfer „maßlos übertrieben“ seien, „die meinen Mandanten eintunken sollen“. Das Hauptargument: „Repic“ hätte einen Raub gar nicht notwendig.

Ähnlich sah es der Verteidiger von „Repics“ Kompagnon: „Irgendwie ist in dem ganzen Akt die Absicht erkennbar, wie kann man die beiden ordentlich eintunken.“ Die Raubvorwürfe seien reichlich konstruiert. Er kam auch auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen, darunter ein Ermittler, zu sprechen, von denen sich einer nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernehmen ließ: „Die sind alle vorbestraft (im Unterschied zu den Angeklagten, Anm.), sogar der Polizist.“

„Repics“ Rechtsbeistand versuchte während der Verhandlung den Hintergrund für die Anklage gegen seinen Mandanten einzubringen. „Zöpfchen“ war Informant eines mittlerweile suspendierten Polizeiermittlers, als solcher soll er für die Verurteilung des früheren Gürtel-Bosses Harald H. gesorgt und auch andere Personen hinter Gitter gebracht haben. Erst nach der Entlassung von Harald H. seien die falschen Beschuldigungen aus der „Szene“ aufgetaucht. Die Verhandlung hatte sich mühsam dahin geschleppt. Zunächst erschienen einige Zeugen nicht, Nachtlberger ließ sie unter erheblichem Zeitverlust zwangsweise vorführen. Dann mussten die Fragen an die Geschworenen umformuliert werden. Erst nach 15.30 Uhr zog sich der Schwursenat zur Beratung zurück.

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