Richter Peter Friedrich hatte darüber zu entscheiden, ob die drei Beschuldigten nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Fußballvereins Gläubiger geschädigt hatten, indem sie ein kostspieliges Spielerkader aufrecht erhielten. Friedrich ging im Zweifel davon aus, dass eine Verkleinerung der Mannschaft nicht möglich beziehungsweise aufgrund laufender Verträge nicht zulässig gewesen sei.
Deshalb wurden die Strafen für Bruckmüller und Kerscher reduziert - um einen Monat für Kerscher und zwei Monate für Bruckmüller. Hochstaffl, der bereits eine vierjährige Haftstrafe wegen Untreue absitzen muss, erhielt eine Zusatzstrafe von sechs Monaten.
Erwiesen ist laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, dass alle drei Beschuldigten die Zahlungsunfähigkeit des Vereins grob fahrlässig herbeigeführt hatten. Auch nach Eintritt der Insolvenz seien die Gläubigerinteressen grob fahrlässig geschädigt worden. Der Verein war 2002 in die Insolvenz geschlittert.
Mehr als 150 Gläubiger hatten ihre Forderungen angemeldet. Die Pleite des Fußballvereins zog eine Prozessflut nach sich. Hochstaffl wanderte wegen Untreue hinter Gitter. Hochstaffl war angelastet worden, mit Hilfe eines sogenannten "Steuersparmodells" Spieler-Gelder in der Höhe von 1,2 Millionen Euro veruntreut zu haben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.