Von Bruder erstochen

Ehrenmord: Opfer war deutlich älter als 14 Jahre

Österreich
25.10.2017 13:09

Neue Erkenntnisse im Fall rund um den Ehrenmord an einer jungen Afghanin in Wien: Wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde, steht nun fest, dass das am 18. September 2017 in Wien-Favoriten vom älteren Bruder erstochene, angeblich 14 Jahre alte Mädchen mit afghanischen Wurzeln in Wahrheit deutlich älter war. Das ergaben medizinische Untersuchungen der Leiche.

Dass der Staatsanwaltschaft Wien eine Expertise hinsichtlich des Alters der gewaltsam ums Leben Gekommenen vorliegt, bestätigte am Mittwoch Behördensprecherin Nina Bussek. Dem Gutachten zufolge war Bakhti S. keinesfalls jünger als 16, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits 17 oder 18 Jahre alt.

Zum weiteren Inhalt gab sich Bussek aus strafprozessrechtlichen Gründen bedeckt. Klar ist allerdings, dass die neuen Erkenntnisse Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter haben werden, der wegen Mordverdachts in U-Haft sitzt.

Auch Täter dürfte älter sein
Der Bruder des Mädchens, der dieses in der Puchsbaumgasse mit zahlreichen Messerstichen vorsätzlich getötet haben soll, behauptet, 18 Jahre alt zu sein. Die in diesem Fall ermittelnden Kriminalisten hatten an seinem vorgeblichen Geburtsdatum - 1. Jänner 1999 - von Anfang an Zweifel. Hikmatulla S. soll äußerlich wie Mitte 20 wirken. Wäre er älter als 21, hätte dies bei einer Anklageerhebung und allfälligen Verurteilung entscheidende Bedeutung für die Straffrage: Er wäre dann nicht mehr als junger Erwachsener anzusehen, das Jugendgerichtsgesetz (JGG) käme für ihn nicht mehr in Betracht. Statt einer Strafe von maximal 15 Jahren müsste er bei einem Schuldspruch wegen Mordes mit zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslang rechnen.

Die Justiz will nun sein Alter abklären und feststellen lassen, ob der Verdächtige längst erwachsen und dementsprechend zu behandeln ist. Seine Verteidigerin hat sich allerdings dem Vernehmen nach mit körperlichen Untersuchungen des Mordverdächtigen nicht einverstanden erklärt, weshalb nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden muss, ob diese zulässig sind.

Begutachtung von Knochen und MRT
Experten gehen davon aus, dass der junge Mann ohne seine Zustimmung keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden darf. Sehr wohl zulässig könnte eine Magnetresonanztomografie sein, da dabei keine Strahlenbelastung entsteht. Aus der anthropologischen Begutachtung der Handwurzelknochen und des Kiefers würden sich ebenfalls Rückschlüsse auf das Alter ziehen lassen.

Der vorgeblich 18-Jährige war seinerzeit mit seinen Eltern über Pakistan nach Österreich geflüchtet. Interessanterweise hatten schon auf der ersten Fluchtstation die dortigen Behörden die den Sohn betreffenden Altersangaben bezweifelt. Der Bursch soll deshalb in Islamabad sogar geröntgt worden sein.

Vater an Bluttat beteiligt?
Weiterhin unklar ist, ob bzw. inwieweit der Vater des Opfers an der Blutat beteiligt war. Bilder einer Überwachungskamera aus der U-Bahn-Station zeigen, dass der Vater etwa eine halbe Stunde vor der schrecklichen Bluttat - der 18-Jährige tötete seine Schwester mit insgesamt 28 Messerstichen - den Motorradhelm seines Sohns abholte.

Nachdem auch der Vater des vermeintlich 18-Jährigen ins Visier der Ermittlungen gerückt ist, versucht der in U-Haft sitzende Bursche, den 46-Jährigen zu schützen. Dass dieser kurz vor der Tat in einer U-Bahn-Station den Motorradhelm abholte, der zuvor vom 18-Jährigen dort platziert worden war, sei "völlig normal" und in der Vergangenheit "öfters" passiert, wie sein Anwalt erklärte.

"Gut, dass sie tot ist"
Der Verdächtige sagte der Polizei später, dass es "gut" sei, dass seine Schwester tot ist. "Sie hat die Ehre unserer Familie beschmutzt", so seine erste Begründung der Tat.

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