Große Kulleraugen, ein rundes Köpfchen, die kurze Schnauze – French Bulldogs lassen bei vielen Menschen sofort das Herz höher schlagen. Einer Wiener Familie kommt die „süße“ Optik ihres neuen Hundes nun aber teuer zu stehen. Denn der Kauf von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen ist verboten und die Strafen sind hoch!
Stolz präsentierte Familie B. (Name der Redaktion bekannt) ihre kleine „Emmi“ auf Facebook. Niedliche Fotos des kleinen French-Bulldog-Welpen wurden dort mit „Gefällt mir“ und kleinen Herzchen bewertet. Offenbar war jedem egal, dass der kleine Welpe alles mitbringt, was es zu einem Leben voller gesundheitlicher Probleme braucht.
Es können hohe Tierarztkosten anfallen
Das ist zum Beispiel „Emmis“ deformierter Schädel (Brachycephalie), ausgeprägte Hautfalten am Kopf, nur ein kleines Stummelschwänzchen und die Fellzeichnung (Merle), die eigentlich einen Gendefekt darstellt, der zu schweren Schäden führen kann. All das sind anerkannte Qualzucht-Merkmale, die bedeuten, dass diese Hunde kaum Luft bekommen, Probleme mit dem Bewegungsapparat haben oder ständig Entzündungen und Schmerzen ertragen müssen.
Tierschützer zeigten Facebook-Posting an
Eine Tierschutzorganisation sah die „süßen“ Postings nicht mit den Augen verklärter Rasseliebhaber, sondern aus rein juristischer Sicht. Was auf den Bildern wie das typische niedliche Gesicht einer Französischen Bulldogge wirkt, wertete sie als eindeutig erkennbare Qualzuchtmerkmale, und erstattete Anzeige gegen die Familie. Denn nach Tierschutzgesetz ist der Erwerb von Tieren mit äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen verboten.
Teure Verwaltungstrafe
Das zuständige Magistratische Bezirksamt leitete ein Verwaltungsstrafverfahren ein und kam zu dem gleichen Schluss wie die Tierschutzorganisation. 1000 Euro Strafe wurde verhängt, da Käufer in Österreich nun auch gesetzlich in die Pflicht genommen werden können.
Jeder Kauf beeinflusst, welche Hunde künftig gezüchtet werden.

Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau
Bild: HOUDEK Photographie
Das sieht auch die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy so. In einer Aussendung lässt sie wissen: „Jeder Kauf beeinflusst, welche Hunde künftig gezüchtet werden. Wer sich für gesunde Merkmale entscheidet und Zuchten mit leidvollen Extremmerkmalen nicht unterstützt, setzt ein klares Zeichen gegen Qualzucht und erspart sich mögliche rechtliche Konsequenzen“.
Süß oder gesund?
Was für die Familie mit Herzchen und einem süßen Welpenfoto begann, endete nun mit einer saftigen Geldstrafe. Doch die 1000 Euro sind dabei wohl nicht die größte Belastung: Viel schwerer wiegt, dass hinter dem niedlichen Gesicht ein Hund stehen kann, der sein Leben lang mit den Folgen seiner Zucht zu kämpfen hat. Wer ein Tier kauft, entscheidet mit, welche Zucht künftig gefragt ist. Und sollte deshalb nicht nur fragen: „Wie süß ist dieser Hund?“, sondern auch: „Kann dieser Hund überhaupt gesund leben?“
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