Unerwartetes Urteil

Freund mit Kreissäge hingerichtet – nur Totschlag!

Ausland
19.05.2017 17:18

Unerwartetes Ende im spektakulären Mordprozess in München: Mit einer Kreissäge hat eine Frau ihren Geliebten beim Sex getötet. Am Freitag wurde die 32-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt - wegen Totschlags und nicht wegen Mordes, wie viele erwartet hatten. Es sei nicht bewiesen, dass die Angeklagte bei der Tat Ende 2008 aus Heimtücke gehandelt habe, argumentierte das Gericht.

Die Pädagogik-Studentin hatte gestanden, ihren damaligen Lebensgefährten Ende 2008 mit der Handkreissäge getötet zu haben. Das Opfer lag laut Urteil in Erwartung eines Sexspiels auf dem Bett, hatte sich fesseln lassen und sich eine abgeklebte Taucherbrille aufgesetzt. Die Leiche des Mannes war erst Anfang 2016 gefunden worden.

In einem Jahre nach der Tat geschriebenen Tagebuch hatte die heute 32-Jährige Angst als Motiv für den Mord angegeben. Sie habe sich oft von ihrem Partner gedemütigt gefühlt. Doch Hilfe hatte sie sich deswegen nie gesucht. "Ich hab' so vieles in mich hineingefressen und war so sehr darum bemüht, niemanden von meinem Leiden etwas merken zu lassen", las der Richter aus einem Brief an eine Freundin der Frau vom Februar 2016 vor.

"Mit absolutem Vernichtungswillen"
Mit dem Urteil folgte das Gericht nun dem Plädoyer der Verteidigung, die im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes gefordert hatte. "Die Tötung ist skurril und bizarr und erfüllt die Voraussetzungen eines Horrorszenarios", sagte der Richter. "Wer einem anderen eine laufende Handkreissäge zweimal gegen den Hals drückt, handelt mit absolutem Vernichtungswillen."

Wann die Frau den Vorsatz fasste, den Mann zu töten, ist nach Überzeugung des Gerichts unklar. Es sei in der Verhandlung nicht belegt worden, dass die Tötungsabsicht schon vor der Fesselung bestand. Spätestens als sie den Mann arg- und wehrlos vor sich liegen sah, habe sie aber den Entschluss gefasst.

Zwar hatte die 32-Jährige bei der Festnahme die Tat gestanden. "Die Frage nach dem "Warum" steht aber nach wie vor offen im Raum", sagte der Richter. Ein griffiges Tatmotiv konnte das Gericht nicht feststellen. Die Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteilsspruch, sie wolle eine Revision prüfen.

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