Der deutsche Soldat Franco A. hat sich nach seiner vorübergehenden Festnahme auf dem Flughafen Wien im Februar an einen Rechtsberater des Kommandos Streitkräftebasis der Bundeswehr gewandt. Dieser wiederum erklärte in einem internen Schreiben an seinen Vorgesetzten am vergangenen Freitag, wie ihm Franco A. den Vorfall in einem E-Mail geschildert hatte.
Wie die dpa berichtet, will der Verdächtige in Wien zusammen mit einigen Kameraden den Offiziersball und im Anschluss noch "einige Bars" besucht haben. Auf dem Weg zu einer Bar habe er sich "in dem Gebüsch einer Grünanlage erleichtern müssen und dort eine Pistole aufgefunden". Diese habe er in die Jackentasche gesteckt. Er sei so alkoholisiert und verkatert gewesen, dass er den Fund schlicht vergessen habe.
Erst vor der Sicherheitskontrolle im Flughafen habe er sich wieder daran erinnert. Um Probleme zu vermeiden, habe er die Pistole loswerden wollen und in einer Toilette versteckt. Wochen später sei er, weil ihm die Angelegenheit keine Ruhe gelassen habe, nochmals nach Wien geflogen, um die Sache zu "regeln".
Ermittlungen wegen unerlaubtem Waffenbesitz
Er habe das Versteck in der Toilette aufgesucht und leer vorgefunden. Offensichtlich sei dort zwischenzeitlich ein Signalgeber angebracht worden, sodass er sich von Polizisten umringt sah. Bisher werde ihm nur unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.
Das inzwischen gelöschte E-Mail erhielt der Rechtsberater laut dpa im Februar. Nach Schilderung des Falles wollte A. demnach wissen, wie er seine schriftliche Einlassung (Stellungnahme im Zivilprozess) gegenüber der österreichischen Polizei formulieren sollte. Nachdem der Rechtsberater nun aus den Medien von der Festnahme von Franco A. erfahren hatte, sah er sich nach eigenen Angaben veranlasst, an seinen Vorgesetzten zu schreiben.
"Sehr blumige" Schilderung
In dem Brief, den der Rechtsberater an den Inspekteur der Streitkräftebasis, Generalleutnant Martin Schelleis, schickte, heißt es: "Die insgesamt sehr blumig und mit Liebe zum Detail dargebotene 'literarische' Schilderung erschien mir in zwei wesentlichen Punkten nicht glaubhaft. Zum einen, die angeblich aufgefundene Pistole in nüchternem Zustand in der Kleidung nicht bemerkt zu haben, zum anderen die - nicht mehr von Panik beherrschte - Situation Wochen später, die bei nur geringer Anstrengung zu der Überlegung hätte führen müssen, eine Übergabe der Waffe an Behörden zumindest vorher anzukündigen, wenn man schon deswegen eigens wieder nach Wien fliegt."
Franco A. kannte den Rechtsberater bereits aus den 2014 eingestellten Vorermittlungen zu seiner Abschlussarbeit, in der ein Gutachter rassistische und völkische Ideen festgestellt hatte.
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