21.04.2017 15:01 |

Auch nach Brexit

EU: Briten müssen Verpflichtungen einhalten

Bevor Großbritannien die Europäische Union verlässt, soll das Land nach den Vorstellungen der EU-Kommission seine Schulden bei der EU in Euro begleichen. Das geht aus einem Verhandlungspapier der EU-Kommission hervor, über das Nachrichtenagenturen am Freitag berichteten. Weitere Forderungen aus Brüssel, die auch nach dem Brexit gelten sollen: Familiennachzug von EU-Ausländern und Befolgung der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) auch nach dem britischen Austritt, der wohl im Jahr 2019 vollzogen wird.

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Dem Entwurf zufolge soll in den Verhandlungen eine Summe festgelegt werden, die Großbritannien zu zahlen hat und die sich aus eingegangenen Verpflichtungen für Pensionen oder EU-Projekte ergeben, die weit über den Brexit hinausreichen. "Ein ordentlicher Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union erfordert die Regelung der finanziellen Verpflichtungen, die vor dem Austrittstermin eingegangen wurden", heißt es in dem Verhandlungspapier. Diese Verpflichtungen sollten angesichts der Kursschwankungen des britischen Pfund "in Euro festgelegt werden". Sie könnten auf mehrere Jahre verteilt zurückgezahlt werden.

Hat London 60 Milliarden Euro Schulden bei der EU?
Die Höhe der britischen Schulden bei der EU wird in dem Papier allerdings nicht beziffert. In der Vergangenheit hatten EU-Vertreter von 60 Milliarden Euro gesprochen. In London wird diese Einschätzung entschieden zurückgewiesen, die Schulden werden bei etwa 20 Milliarden Euro gesehen.

In dem Papier, in dem es um die voraussichtlichen "Schlüsselelemente" der auf zwei Jahre angesetzten Brexit-Verhandlungen geht, wird auch das Ziel einer Übereinkunft über die künftigen Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und von Briten in der EU genannt. Zudem müsse London die Rechtsprechung des Gerichtshofs in Luxemburg auch nach dem britischen EU-Austritt 2019 akzeptieren, heißt es.

Lebenslange Rechte für EU-Bürger gefordert
Das Königreich soll die lebenslangen Rechte der EU-Bürger garantieren, die dort zum Zeitpunkt des Brexit-Tages wohnen. Dazu gehört das Recht auf Arbeit. Auch die Pensionsansprüche derjenigen, die das Land bis dahin verlassen haben, sollen gewährleistet werden. Zudem dürfen dem Entwurf zufolge Familienangehörige auch nach dem EU-Austritt nachgeholt werden und sollen dieselben Rechte auf den britischen Inseln genießen. Derzeit leben rund drei Millionen EU-Ausländer in Großbritannien. Die britische Premierministerin Theresa May will den Zuzug aus dem Ausland auf unter 100.000 Menschen pro Jahr begrenzen.

Das EU-Dokument soll als Grundlage für das Verhandlungsmandat von EU-Chefunterhändler Michel Barnier dienen, über das die 27 Staats- und Regierungschefs der Union auf ihrem Sondergipfel am 29. April in Brüssel beraten. EU-Ratspräsident Donald Tusk hatte bereits Ende März Leitlinien für die Verhandlungsposition der EU vorgelegt, die aber noch endgültig mit den Mitgliedsländern abgestimmt werden müssen.

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