Schwere Nötigung

Prozess: Familie in Angst und Schrecken versetzt

Vorarlberg
07.01.2026 18:00

Ein 29 Jahre alter Mann hatte einem türkischen Familienvater damit gedroht, dessen Haus, in dem er mit seiner Frau und zwei Kindern wohnt, in Brand zu stecken. Ein Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Auch vier Monate nach dem Schockanruf erinnert sich das Opfer noch genau an die Worte des damals „unbekannten Anrufers“. „Wir treffen uns in zehn Minuten, ansonsten zünde ich dein Haus an!“, droht eine männliche Stimme dem Familienvater. Schnell ist diesem klar, dass es sich bei dem Anrufer um das Gspusi seiner Nichte handelt.

Ein Muskelprotz, mit dem aufgrund seines Aggressionspotenzials offensichtlich nicht gut Kirschen essen ist. Weshalb es innerhalb des Familienclans schon öfter zu Diskussionen gekommen sein soll. „Ich habe daraufhin die Polizei verständigt, meine Frau angerufen und ihr gesagt, sie solle mit den Kindern sofort das Haus verlassen“, schildert der Bedrohte die dramatischen Momente von damals.

Morddrohungen erhalten
Ganz anders lautet die Version des 29-jährigen Beschuldigten. So gibt dieser „eine Art Drohung“ gegenüber dem Familienvater zwar zu, eine Beziehung mit dessen Nichte bestreitet er jedoch: „Wir sind nur Arbeitskollegen.“ Laut seinen Aussagen soll sich die junge Frau ihm anvertraut und behauptet haben, zu Hause geschlagen worden zu sein. „Also habe ich Zivilcourage bewiesen und bin mit ihr zur Polizei gegangen.“ Woraufhin er Morddrohungen erhalten habe. Da sei ihm quasi der Gaul durchgegangen, rechtfertigt er den darauffolgenden Schockanruf beim Onkel der Frau.

Nach neuerlichem Vorspielen der eindeutig aggressiven Sprachaufnahme während der Verhandlung revidiert der Staatsanwalt das Delikt einer gefährlichen Drohung und belässt es stattdessen bei einer schweren Nötigung.

Erneute Diversion
Obwohl der Angeklagte bereits vor fünf Jahren in den Genuss einer Diversion gekommen ist, lässt ihn Richter Johannes Reheis erneut gewähren. Und so kommt das Muskelpaket mit einer Geldbuße an den Bund in Höhe von 500 Euro davon. Weitere 50 Euro spricht er dem Familienvater für das entstandene Ungemach zu. Nachdem der Delinquent die Geldbeträge gleich bezahlt, ist der Akt bereits geschlossen.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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