Die Bewilligung für den Bau der Marchfeld-Schnellstraße wurde im Dezember 2024 aus Umweltschutzgründen vom Bundesverwaltungsgericht verweigert. Niederösterreich und ASFINAG legten dagegen Beschwerde ein – und blitzten damit nun vor dem Höchstgericht ab.
Erneuter Rückschlag für die Befürworter der Marchfeld-Schnellstraße: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Ende 2024 eine Bewilligung der S8 aufgrund einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets verweigert hatte, bestätigte der Verfassungsgerichtshof nun diesen Entscheid.
Davor hatten das Land NÖ und die ASFINAG dagegen Beschwerde eingelegt. Beide waren überzeugt, dass das Bundesverwaltungsgericht damit seine Kompetenzen überschritten hätte. Doch die ASFINAG und das Land seien nicht in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, heißt es in dem Entscheid.
Bedauern im Land
Im Land nimmt man diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Trotzdem möchte man die Entscheidung über die Revisionen vom Verwaltungsgerichtshof abwarten, die noch ausständig sind. „Für mich haben die Schutz- und Sicherheitsinteressen der Menschen vor Ort höchste Priorität. Die Marchfeld-Schnellstraße steht genau dafür“, betont Verkehrslandesrat Udo Landbauer.
Erleichterung bei Umweltorganisation
Die Umweltorganisation „Virus“, die massiv gegen den Bau der Schnellstraße protestiert, spricht hingegen von einem „weiteren Meilenstein“. Deren Sprecher Wolfgang Rehm erklärt: „Jetzt ist es an der Zeit, sich einen Plan B für die Region zu überlegen“. Dieser wäre zum Beispiel der Ausbau der öffentlichen Anbindung des Marchfelds an Wien oder Umfahrungen für die bisherigen Stau-Zonen. „Doch auch das ist nur Symptombekämpfung“, so Rehm.
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