"Krone"-Ombudsfrau

Jungmama muss Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen

Ombudsfrau
12.10.2016 06:00

1518 Euro Kinderbetreuungsgeld muss eine junge Mutter der Gebietskrankenkasse zurückzahlen, weil im Mutter-Kind-Pass angeblich eine Untersuchung fehlt. Was gar nicht stimmt. Doch die Frau kann sich nicht mehr wehren. Den Bescheid hat man ihr erst ausgestellt, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen war!

Jacqueline D. ist gerade mit ihrem zweiten Kind zuhause in Karenz. Im letzten Monat hat sie völlig überraschend um 500 Euro weniger Kinderbetreuungsgeld überwiesen bekommen. Auf ihr Nachfragen erfuhr sie von der Wiener Gebietskrankenkasse, dass sie für ihren jetzt 4-jährigen Sohn im Jahr 2012 zu Unrecht Kinderbetreuungsgeld erhalten hätte. Die Bestätigungen für alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen lägen nicht vor. "Ich habe alle Belege abgegeben und danach auch nie wieder etwas von der Gebietskrankenkasse gehört", schildert die 22-jährige.

Tatsächlich sind alle Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass ordnungsgemäß eingetragen. Doch das nutzt Frau D. jetzt nichts mehr. Sie hätte bis zum dritten Lebensjahr ihre Sohnes Zeit gehabt, die Belege vorzulegen. Doch wusste sie nichts von etwaigen Schwierigkeiten. "Angeblich hat man meiner Tochter eine Aufforderung geschickt, aber leider an eine alte Adresse", ärgert sich die Mutter der jungen Frau. Einen Bescheid, gegen den Frau D. Einspruch erheben hätte können, hat die Krankenkasse erst vor wenigen Tagen ausgestellt. Zu spät. Denn ein Einspruch ist nur bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich. Und der Sohn unserer Leserin ist jetzt bereits vier Jahre alt.

Einzig mit einer Ratenzahlung ist die Wiener Gebietskrankenkasse der Jungmama entgegengekommen. Die restliche Schuld wird ihr in 100-Euro-Raten monatlich abgezogen. Geld, das der jungen Familie freilich fehlt. Doch das ist wurscht. Gesetz ist Gesetz. Auch wenn keine einzige der vorgeschriebenen Untersuchungen fehlt!

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