Der Erlass weist die Behörden an, gleichzeitig mit der Entziehung der Lenkberechtigung wegen Alkohol- oder Drogenbeeinträchtigung auch ein Lenkverbot für Mopeds, Mopedautos und Invalidenfahrzeuge zu verhängen.
Wird der Führerschein wegen anderer Verkehrsverstöße entzogen, muss die Behörde prüfen, ob das Delikt auch mit den viel langsameren Mopedautos begangen werden könnte. "Nur in diesem Fall soll dann auch hier ein Lenkverbot verhängt werden. In anderen Fällen kommen eventuell Einschränkungen oder Auflagen in Frage", erläuterte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
ÖAMTC und ARBÖ fordern die Einführung von Gesundheitschecks zum Erwerb des Ausweises für Mopedautos. "Es ist nicht einzusehen, dass jeder Führerscheinanfänger vorher zum Arzt muss und auf seine körperliche Eignung untersucht wird, während sich Lenker von Mopedautos diesen Weg ersparen", argumentierte ARBÖ-Präsident Herbert Grundtner.
Wer ein Mopedauto lenken möchte, muss nach den aktuellen Voraussetzungen fünfzehn Jahre alt sein, einen Theoriekurs von acht Stunden, einen Praxiskurs von sechs Stunden und eine theoretische Prüfung absolvieren. Für Personen über 24 Jahren entfällt die Prüfung, der Kurs muss jedoch absolviert werden. Für Inhaber eines B- Führerscheines reicht diese Lenkerberechtigung auch für Microcars.
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