"Es besteht der Verdacht, dass der Vater Sorgfaltspflichten verletzt und fahrlässig gehandelt hat", sagt Roland Koch, Sprecher der Eisenstädter Staatsanwaltschaft. Es wird geprüft, ob der Unternehmer hätte wissen müssen, dass ein Sturm aufkommt und ob der aufblasbare Katamaran für solche Verhältnisse geeignet ist.
Auch, ob die Ausrüstung vollständig war - der 15-Jährige dürfte nämlich keine Schwimmweste getragen haben, als er am schulfreien Dienstag nach Pfingsten vom gekenterten Boot zurück ins 13 Grad kalte Wasser sprang, um eine Leine zu kappen, um so den Katamaran wieder aufstellen zu können. Der Bursch wurde dabei von einer Welle erfasst und konnte ein vom Vater zugeworfenes Rettungskissen nicht mehr erreichen.
Der tote 15-Jährige wurde genau eine Woche nach dem Unglück bei einer großangelegten Suchaktion gefunden. "Nach der Identifikation der Leiche wurden nun Ermittlungen gegen den Vater wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eingeleitet", bestätigt der Staatsanwalt.
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