AK-SERVICE-TIPP

Was nach einem Ferialjob zu beachten ist

Steiermark
26.08.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Steht mir bei einem Ferialjob ein Urlaubszuschuss zu, habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Überstundenentgelt? Die Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema kennt Kerstin Feiel-Schiller, Expertin für Jugend und Lehrausbildung in der Arbeiterkammer Steiermark.

Nach Ende des Ferialjobs ist es ratsam, die erhaltene Endabrechnung unverzüglich zu überprüfen. Darauf sollten der Lohn, eventuelles Überstundenentgelt, Zulagen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und Urlaubsersatzleistung ausgewiesen sein. Zusätzlich zur Endabrechnung sollte auch eine Kopie der Abmeldung zur Sozialversicherung übermittelt werden.

Wer ein Dienstzeugnis möchte, kann dies auch von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber verlangen.

Auf Verfallsbestimmungen achten
Wurde das zustehende Entgelt nicht ausbezahlt, sollte das Unternehmen schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden. Aber Achtung: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfalls- und Verjährungsbestimmungen auch Geld verlieren. Werden Unterschriften verlangt, sollte das Kleingedruckte unbedingt gelesen werden: Dort sind mitunter auch Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte beispielsweise um das Geld für geleistete Überstunden umfallen.

Nach Ende des Ferialjobs ist es ebenso empfehlenswert, die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) beim Finanzamt zu beantragen. Dies ist sogar bis zu fünf Jahre im Nachhinein möglich.

Bei Fragen kann man sich an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.

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