Nachspiel vor Gericht

Duo auf „PIN-Jagd“ in Tiroler Nobelskiorten

Tirol
25.08.2026 07:00

Für die Opfer war es ein Schock, die Täter saßen nun erneut vor dem Landesgericht Innsbruck: In einer zweiten Prozessrunde wurden nun zwei Rumänen verurteilt, die es im touristischen Trubel auf PIN-Codes abgesehen hatten. Schulden brachten sie auf die fatale Idee.

Zwei Rumänen (39 und 40 Jahre alt) wurden nun am Landesgericht Innsbruck zu 22 und 24 Monaten Haft verurteilt – bereits rechtskräftig. Das Duo hatte zwischen Jänner und April 2024 beispielsweise in Kitzbühel und Ischgl Sperrcodes von Handys und PIN-Codes von Bankomatkarten ausgekundschaftet. Mit den daraufhin gestohlenen Handys und Bankomatkarten tätigten sie unter anderem 48 Überweisungen.

Nach Diebstahl folgten gleich 26 Bezahlungen
Im Fall eines Ischgler Gastes wurden schon am folgenden Tag 26 Bezahlvorgänge in Innsbruck und 22 in Italien dokumentiert. Die Diebe wurden bei den Taten aber gleich mehrfach von Kameras gefilmt.

Die Diebstähle fanden unter anderem in Ischgl statt.
Die Diebstähle fanden unter anderem in Ischgl statt.(Bild: dreamer4787 - stock.adobe.com)

Schulden als Motiv genannt
Als Motiv für diese hinterlistige Betrugsmasche gaben die Angeklagten bereits in einer ersten Prozessrunde im Jänner dieses Jahres hohe Schulden an, die aus ihrer Spiel- und Drogensucht entstanden seien. Sie stellten damals jedoch vehement in Abrede, dass sie – wie angeklagt – Teil einer kriminellen Vereinigung seien. Das sah schließlich auch Richter Michael Böhler so, der die Männer schuldig sprach, jedoch den Anklagepunkt, dass sie Teil einer kriminellen Vereinigung seien, fallen ließ. Der 39-Jährige studiert übrigens in England und ist dort nebenbei Taxifahrer, der 40-Jährige hat ein Taxi-Unternehmen in seiner rumänischen Heimat.

OGH bemängelte die Einordnung des Schadens
Zuvor war dem Obersten Gerichtshof vor allem die quantitative Qualifizierung des Schadens ein Dorn im Auge gewesen. Die Schadenssumme war bei der Hauptverhandlung mit insgesamt über 50.000 Euro angenommen worden. Jede einzelne der Betrugstaten sei jedoch als solche zu sehen und je unter 5000 Euro gelegen, argumentierte der OGH. Dies hatte nun eine Neuauflage des Prozesses notwendig gemacht.

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