Steirische Novelle

Mehr Rechte, aber nicht mehr Pflichten für Jäger

Tierecke
30.10.2014 10:01
Fast unbemerkt soll eine Novelle zum steirischen Jagdgesetz durchgehen: Demnach wäre der Waidmann die einzige Spezies außer Polizisten, die Menschen (und deren Autos) durchsuchen und sie sogar festnehmen dürfen! Warum ist so etwas Thema, aber nicht die Null-Promille-Grenze für Jäger, Landesrat Johann Seitinger?

"Krone": Man kriegt ein bissl den Eindruck, dieser Passus wurde unauffällig in die Novelle "hineingeschmuggelt".
Johann Seitinger: Wir haben nichts getan außer die nötige Gesetzesanpassung vorgenommen.

"Krone": Verfassungsjuristen haben aber durchaus Probleme mit solchen Rechten.
Seitinger: Diese Entwicklung finde ich sehr seltsam. Wir haben das im Bundeskanzleramt eingebracht zur Begutachtung und Verfassungsjuristen haben das durchgewunken. Ich sehe da kein Problem. Mountainbiker oder Schwammerlsucher sind auch nicht betroffen, nur Wilderer. Wer soll die denn sonst festnehmen? Polizisten, die acht Stunden später auf den Berg kommen?

"Krone": In der Novelle ist der Personenkreis nicht auf Wilderer eingeschränkt, sondern es kann auch einen treffen, der dem "anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität nicht sofort feststellbar ist".
Seitinger: Es gilt, die jagdliche Ebene zu überwachen, nicht die gesellschaftliche. Wir sind nicht der Exekutor. Einen Wilderer niederschlagen und auf dem Baum aufhängen, das kann der Jäger auch weiterhin nicht.

"Krone": Aha. Was, wenn der Jäger sein Recht missbraucht?
Seitinger: Dann droht ihm aus seiner Sicht die größte Strafe auf Gottes Erdboden. Nämlich dass ihm der Jagdschein weggenommen wird.

"Krone": Passiert so etwa überhaupt jemals bei uns?
Seitinger: Hin und wieder. Selten.

"Krone": Der Jäger erhält mehr Rechte, was ist mit Pflichten? Warum wird in die Novelle nicht die Null-Promille-Grenze aufgenommen?
Seitinger: Die gehen wir nicht an. Ich bin dagegen, dass jede Kleinigkeit, die ein Spitzbua anrichtet, im Gesetz festgehalten wird.

"Krone": Nur dass in Normalfällen ein Spitzbub kein Gewehr in der Hand hält!
Seitinger: Das fällt in die Eigenverantwortung der Jäger. Wie soll man ein Alkoholverbot überhaupt kontrollieren?"

"Krone": Wie geht das jetzt weiter?
Seitinger: Wir bringen das guten Gewissens in den Landtag ein.

Kommentar von Maggie Entenfellner und Christa Blümel:
Gehen wir davon aus, dass das Gros der 22.914 Jäger nur an Natur interessiert ist, an Hegen, an Pflegen. Danke an Sie! Leider müssen wir aber auch immer wieder von schwarzen Schafen berichten: solche, die im Geländewagen durch den Wald preschen und ihren Hund hinterherhecheln lassen. Solche, die Tierschützer aggressiv bedrohen. Solche, die ein Haustier erschießen, dann hinterfotzig auch noch bei der verzweifelten Suche helfen. Solche, die statt dem Fuchs ein Auto treffen – oder einen Kollegen. Oder die den Eindruck machen, nicht nur Wasser getrunken zu haben. SORRY. Aber von solchen wollen wir uns nicht perlustrieren lassen. Und wo fängt das an, wo hört das auf? Sieht mich der Jäger als potenziellen Wilderer, weil ich zu nahe an der Futterstelle vorbeispaziere? Weil ich ein Messer in der Hand habe, um ein Zweigerl abzuschneiden? Die Jägerschaft soll einmal das Eigentumsrecht respektieren müssen, denn das Jagdrecht steht bei uns sogar über Eigentumsrecht. Das ganze System gehört novelliert! Dringend.

Tierschützer protestieren gegen Novelle
"Die Jäger haben sich damit selbst die Befugnisse zugesprochen, filmende Tierschützer festzunehmen, ihr Gepäck und ihre Autos zu durchsuchen und ihre Kameras zu beschlagnahmen", ärgert sich Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT). "Wir fordern das Gegenteil: mehr Zutrittsrechte für Wanderer und Tierschützer in die Natur, ein Verbot der Wintergatter und der Jagd auf gezüchtete Tiere sowie scharfe Kontrollen für eine Jägerschaft außer Rand und Band."

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