Vorfälle vor Gericht

Fäuste sitzen zu locker: 16-Jähriger verurteilt

Tirol
11.08.2026 07:00

Ein 16-Jähriger fasste am Landesgericht Innsbruck Schuldsprüche für schwere Körperverletzung aus. Im ersten Fall hatte das Gericht noch nachsichtig reagiert, nach einer erneuten Gewalttat mit einem mehrfachen Nasenbeinbruch beim Opfer gab es nun aber Konsequenzen.

Bei dem Jugendlichen sitzen die Fäuste offenkundig sehr locker. Erst im März schlug er in einem Zug bei einem jungen Mann zu. „Es war aber nur ein Faustschlag – nicht zwei, wie behauptet“, argumentiert er bei der Verhandlung am Montag.

Damals war er für diese Tat beim Bezirksgericht Innsbruck übrigens mit einer Diversion davongekommen. Weil er aber im Mai bereits wieder zuschlug, wurde auch diese Tat erneut mitverhandelt und in den Schuldspruch  einbezogen.

Aussage über Schwester als Auslöser
Der Vorfall zwei Monate danach im Mai war noch heftiger: Diesen hatte er mitten in Innsbruck gemeinsam mit einem Zweitangeklagten begangen, der allerdings der Verhandlung unentschuldigt fernblieb. „Er hat meine Schwester beleidigt“, gab er als Auslöser an, weshalb er abermals zuschlug. Als seitens seines späteren Opfers nämlich die Aussage in Richtung seiner Schwester fiel, wonach diese zuerst „abnehmen soll“, bevor sie etwas sage, sah er rot. „Sie ist etwas fester und so etwas trifft sie immer sehr“, meinte er dazu lapidar.

Die Verhandlung fand am Landesgericht Innsbruck statt.
Die Verhandlung fand am Landesgericht Innsbruck statt.(Bild: Christof Birbaumer)

Nase mehrfach gebrochen
Die Reaktion fiel jedenfalls heftig aus. Der Faustschlag war laut Anklageschrift so wuchtig, dass er seinem Kontrahenten eine mehrfache Nasenbeinfraktur zufügte. „Ich wollte ihn nicht verletzen, sondern lediglich auf Abstand halten“, behauptet der junge Mann. Es tue ihm auch leid, nicht zuletzt die Tatsache, dass er danach „einfach weggelaufen“ sei.

Auch Zahlung von Schmerzensgeld verhängt
Der eindeutige Schuldspruch: vier Monate bedingte Haft, inklusive Bewährungshilfe auf drei Jahre. Zudem muss der Jugendliche eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro berappen. Weiters muss er 2000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Nicht rechtskräftig.

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