Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wird wegen des Stopps des Lobautunnels und anderer Projekte nicht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeklagt. Die Parteien lehnten am Donnerstag mehrheitlich einen entsprechenden FPÖ-Antrag ab.
Die Freiheitlichen hatten diesen damit begründet, dass Gewessler mit dem von ihr verkündeten Baustopp des Laubtunnels und weiterer Straßenbauprojekte das Bundesstraßengesetz „vorsätzlich verletzt“ habe. Dabei beriefen sie sich auf zwei Gutachten, die die Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegeben hatte. Es gehe um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Parlament und Regierung, sagte der Abgeordnete Michael Schilchegger. Ministerinnen und Minister hätten geltende Gesetze zu vollziehen und dürften nicht gegenteilige Weisungen erteilen.
Ziel einer Ministeranklage, wie sie die FPÖ gefordert hatte, ist der Verlust des Amts. Bei „besonders erschwerenden Umständen“ oder bei strafrechtlichen Vergehen kann der VfGH weitere Sanktionen verhängen, wie den vorübergehenden Verlust politischer Rechte. Die rechtliche Verantwortung von Ministerinnen und Ministern endet grundsätzlich nicht nach dem Ausscheiden aus dem Amt.
„Nicht inflationär anwenden“
Man solle das Instrument der Ministerklage nicht inflationär anwenden, sagte der ÖVP-Abgeordnete Wolfgang Gerstl in Richtung der Freiheitlichen. Eine nähere Prüfung habe zudem ergeben, dass Gewessler nicht gegen ein Gesetz verstoßen habe. Für seine Partei sei es vorrangig, dass der Lobautunnel nun komme.
„Leonore Gewessler hat in ihrer Zeit als Klimaschutzministerin geplante Autobahnprojekte noch einmal untersuchen lassen, weil die Planungen dafür zum Teil aus dem letzten Jahrtausend stammen. Die Prüfungen waren daher nicht nur legitim, sondern ein notwendiger Schritt, um fundierte und rechtskonforme Entscheidungen zu treffen“, kommentierte Lukas Hammer, Umweltschutzsprecher der Grünen.
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