2400 Euro abgehoben

Mit geklauter Bankomatkarte Konto geplündert

Vorarlberg
26.02.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein dreister Vorarlberger stahl einer betagten Frau die Bankomatkarte und hob in Summe 2400 Euro von ihrem Konto ab. Am Donnerstag hätte sich der 43-Jährige dafür am Landesgericht Feldkirch verantworten müssen. Er erschien zwar nicht, ein Urteil gab es dennoch.

Eine persönliche Aussage der 90-jährigen Frau wird es nicht mehr geben. Das Opfer ist inzwischen verstorben – doch ganz ohne Konsequenzen bleibt die Tat nicht. Am Landesgericht sprach Richter Martin Mitteregger den 43-jährigen Angeklagten, der zur Verhandlung wegen einer angeblichen Krankheit nicht erschienen war, in Abwesenheit schuldig und verhängte eine teilbedingte Geldstrafe von 2400 Euro.

Zusätzlich wurde ein Verfallsbetrag in derselben Höhe ausgesprochen. Der Fall erschüttert vor allem durch das zerstörte Vertrauen: Der Verurteilte ist der Enkel jener Betreuerin, die der betagten Pensionistin im Alltag half. Die Seniorin hatte diese über Jahre hinweg mit Behördengängen und Bankgeschäften betraut – und ihr sogar die Bankomatkarte anvertraut. Als die Karte im März des Vorjahres plötzlich verschwunden war, fehlten kurz darauf 2400 Euro am Konto. Bei einem einberufenen Familienrat soll der Angeklagte versucht haben, den Verdacht von sich abzulenken.

In Abwesenheit schuldig gesprochen
Laut Zeugenaussage stellte er sogar seinen eigenen Sohn als möglichen Täter dar. „Als ich sagte, dass ich gute Kontakte zu hohen Kriminalbeamten hätte und wir bald wüssten, wer das Geld abgehoben hat, rief mich der Angeklagte noch am selben Abend an und bettelte, ich möge seinem Kind zuliebe nicht zur Polizei gehen“, schilderte der als Zeuge geladene Sohn des Opfers vor Gericht. Zunächst ließ er sich darauf ein. Erst später, so seine Aussage, habe er von der Mutter des Angeklagten erfahren, wer tatsächlich hinter den Abhebungen steckte. „Ich hätte die Sache gerne gütlich geregelt. Aber das war in dem Fall nicht möglich.“ Schließlich folgte die Anzeige bei der Polizei – und am Donnerstag die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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