Was das bedeutet

EU-Liste für sichere Herkunftsländer beschlossen

Außenpolitik
10.02.2026 13:52
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das EU-Parlament hat am Dienstag für eine Liste sicherer Herkunftsländer für Asylsuchende gestimmt. Darauf stehen der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Die Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern sollen künftig rascher bearbeitet werden, weil sie wenig Aussicht auf Erfolg haben.

408 Abgeordnete stimmten am Dienstag dafür, 184 dagegen und 60 enthielten sich. Auch alle EU-Beitrittskandidaten erfüllen grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer, sofern sie sich nicht wie die Ukraine im Krieg befinden oder vom Rat der EU-Länder sanktioniert sind. Die verpflichtende EU-Liste soll die bereits existierenden nationalen Listen, wie sie auch Österreich hat, ergänzen und eine einheitlichere Anwendung ermöglichen. Jedes Mitgliedsland kann mehr Staaten als sicher deklarieren, jedoch keine auf der Liste angeführten als unsicher.

Auf der österreichischen Liste stehen zum Beispiel noch Algerien, Benin, Ghana, die Mongolei, Uruguay, Namibia und Südkorea.

Diese Länder gelten als sicher für Asylsuchende:

Die Karte zeigt sichere Herkunftsländer für Asylsuchende laut österreichischer und EU-Liste. Einige afrikanische und asiatische Länder stehen auf der österreichischen Liste, darunter Algerien, Ghana und Südkorea. Die EU-Liste umfasst Ägypten, Bangladesch, Indien und Kolumbien. Kosovo, Marokko und Tunesien sind auf beiden Listen. Quelle: APA.

Zu beachten ist zudem, dass dennoch alle Asylanträge individuell geprüft werden müssen. Nicht zu verwechseln sind die sicheren Herkunftsländer mit sicheren Drittländern. Bei den Drittstaaten spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. Das Konzept ermöglicht es den EU-Ländern, einen Asylantrag als unzulässig zu betrachten, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller in einem sicheren Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnten, sprich, wenn dieser zum Beispiel auf dem Weg in ein EU-Land liegt. Künftig ist gar keine Verbindung mehr zwischen den Asylsuchenden und dem betreffenden Land nötig. Bereits die Durchreise soll ausreichen. Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat sich für diese Neuregelung ausgesprochen.

Weitere Gesetze folgen
Dem Teil mit den Drittländern stimmten 396 Abgeordnete zu, 226 waren dagegen und 30 enthielten sich. Damit die beiden EU-Gesetze in Kraft treten können, muss noch der Rat der Mitgliedsländer zustimmen, was aber als Formsache gilt. Bis Mitte 2026 soll der Asyl- und Migrationspakt der Europäischen Union umgesetzt sein. Weitere Gesetze sollen in den kommenden Monaten noch folgen, darunter eine Regelung für effizientere Rückführung von Migrantinnen und Migranten sowie der EU-Solidaritätspool, um Asylsuchende gerecht auf die einzelnen Länder zu verteilen.

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