Vor knapp 16 Monaten fassten zwei Immobilienentwickler, zwei Anwälte und eine Maklerin Haftstrafen aus, weil sie eine ältere Dame beim Kauf einer Liegenschaft am Traunsee über den Tisch gezogen haben sollen. Ihre Einsprüche gegen das Urteil des Landesgerichts Wels wies der Oberste Gerichtshof ab. Beendet ist die Causa noch lange nicht.
Kein Ende in Sicht scheint beim sogenannten Immobilien-Prozess am Traunsee. Wie berichtet, wurden zwei Immobilienentwickler, zwei Anwälte und eine Maklerin im Oktober 2024 wegen schweren Betrugs zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Sie zogen vor den Obersten Gerichtshof (OGH ). Dieser bestätigte nun das Urteil des Landesgerichts Wels.
Nur ein Teilaspekt - und zwar eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage - wurde aufgehoben und muss vor dem Landesgericht Wels neu verhandelt werden. Dabei wird es nur mehr um die Beweisaussage gehen. Das Urteil wegen schweren Betrugs wurde auch im Fall des Anwalts bestätigt.
Verkauf erfolgte 2019
Zur Vorgeschichte: Im Oktober 2019 solle eine damals 83-Jährige angeblich an Demenz leidende und geschäftsunfähige Gmundnerin beim Verkauf der ehemaligen Seepension samt zwei Bootshütten am Ostufer des Traunsees um knapp 900.000 Euro gebracht worden sein. In der Folge wurde der Deal rückabgewickelt, es tauchten aber immer wieder neue Aspekte auf. Zuletzt hat das Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass es sich bei den Bootshütten um Schwarzbauten handelt, dies wurde im Prozess und daher auch vom OGH nicht berücksichtigt.
Wiederaufnahme gefordert
Wie geht es nun weiter: Das Käuferkonsortium wird beim Oberlandesgericht Linz eine Neubemessung der Strafhöhe beantragen. Ein Argument wird der gefallene Schädigungswert durch die Illegalität der Bootshütten sein. Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert vom OLG Linz sowohl höhere Strafen als auch eine gänzlich unbedingte Strafe. So bald es ein Urteil gibt, werden die Beschuldigten beim Landesgericht Wels um eine Wiederaufnahme des Falls ansuchen.
Sie rechnen auch damit, als Zeugen beim später eröffneten und noch nicht abgeschlossen Prozess des Mannes der Maklerin aussagen zu müssen. In diesem Verfahren können nun auch alle neuen Umstände (Bootshütten) am Landesgericht Wels eingebracht werden.
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