Notausgang verriegelt?
Morettis haben neuen Sündenbock – der widerspricht
Die Betreiber des Lokals „Le Constellation“ haben bislang keine Fehler ihrerseits erkannt, die zu der Feuertragödie geführt haben könnten. Nun wollen sie einem Saisonarbeiter die Schuld für den verschlossenen Notausgang verantwortlich machen – dieser widerspricht vehement. Er habe nicht einmal regulären Dienst in der Unglücksnacht gehabt.
Zu dem Flammeninferno in der Silvesternacht im Schweizer Nobel-Skiort Crans-Montana gibt es noch viele offene Fragen. Einige davon betreffen den Notausgang, hinter dem einige der Todesopfer gefunden wurden. Weder Jacques noch Jessica Moretti, die das Lokal geführt hatten, können sich erklären, warum dieser verschlossen war.
Moretti bestreiten Verwendungszweck des Ausgangs
Nun erklärte das Ehepaar, dass es sich bei der Tür in der Kellerbar gar nicht um einen Notausgang, sondern um eine Servicetür gehandelt habe. Warum diese zum Zeitpunkt des Brandes verriegelt war, können sie jedoch selbst nicht nachvollziehen. Wie die französische Zeitung „Le Parisienne“ berichtet, wird dieser Zugang auch in offiziellen Dokumenten als „Notausgang und Evakuierungsweg“ bezeichnet.
„Die Tür war immer offen; es vergeht kein Tag, an dem ich mich nicht frage, warum sie an jenem Abend geschlossen war, erklärte Jessica Moretti während einer Befragung durch die Ermittler. „Nach der Tragödie erfuhren wir, dass ein Angestellter […] Eiswürfel ins Constellation gebracht und, ohne zu wissen, warum, den Riegel oben an der Tür geschlossen hatte“, so die Lokalbetreiberin.
Beschuldigter: „Hatte keinen Dienst“
Doch der Mitarbeiter, der in der Aussage beschuldigt wird, dementiert diese Version. Der Koch erklärt: „Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Dienst; ich wurde um Hilfe gebeten und habe geholfen.“ Auch er hätte das Schloss, das an der Tür angebracht war, an diesem Abend nicht öffnen können.
Koch wird von Gesichtern der Todesopfer verfolgt
Jacques Moretti erklärte zudem, dass sich der Saisonarbeiter nach der Tragödie schuldig gefühlt habe. Der Gastronom hätte dem Mitarbeiter daraufhin eine Nachricht geschickt und geraten, nicht wegzulaufen und stattdessen Verantwortung zu übernehmen. Auch das entspreche nicht den Tatsachen, erklärte der Beschuldigte. Er habe inzwischen die Schweiz verlassen. Allerdings, weil es ihm schwergefallen sei, „das Lächeln der unschuldigen Verstorbenen zu sehen, wenn ich die Augen schließe“, wie er erklärte.









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