Nach Bekanntwerden der Anklage wegen Missbrauchsdarstellung wurden Produktionen mit dem 2023 verurteilten Ex-TV-Kommissar Florian Teichtmeister breit aus den Programmen genommen. Offenbar wächst aber langsam Gras über die Causa. Denn jetzt laufen vermehrt wieder Filme und Serien über die Schirme ...
Das zweite Wochenende der Wiener Festwochen 2025 nimmt bei den „Wiener Kongressen“ Problemfelder der Kunstszene, wie etwa den Fall Florian Teichtmeister, ins Visier. Vielleicht kommt dabei auch der Faktor Zeit zur Sprache. Dieser dürfte dem wegen Missbrauchsdarstellungen verurteilten Schauspieler entgegenkommen: Netflix brach bereits den Bann, weshalb sich ein empörter Leser an die „Krone“-Redaktion wandte.
Tatsächlich wird dort der 2009 gedrehte Film „Der Fall des Lemmings“ und auch die Serie „Altes Geld“ zum Abspielen angeboten. Kein Einzelfall. In Deutschland hatte Arte das Geschichtsdrama „Corsage“ als erster Sender im Free-TV gezeigt. Der ORF bringt weiterhin keine Produktionen mit Teichtmeister.
Schadensersatz-Causa wird Fall fürs Höchstgericht
Der 45-Jährige, der am 5. September 2023 zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist, hat aktuell ohnehin andere Sorgen. Wie sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger der „Krone“ bestätigt, will sein Mandant nach dem Burgtheater-Berufungsurteil mit einer außerordentlichen Revision vors Höchstgericht ziehen.
Am Obersten Gerichtshof will er die von der Instanz auf 58.725 Euro erhöhte Schadensersatzsumme, die er seinem früheren Arbeitgeber am Ring leisten soll, bekämpfen. Vom Erstgericht wurden dem Burgtheater ursprünglich nur 19.231 Euro zugesprochen, die Instanz verdreifachte.
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