Die „Krone“ kennt die Anordnung, die zur Festnahme des tief gefallenen Ex-Burgschauspielers führte. Kokain kann seine Störung wecken. Die Gefahr sei demnach, dass Florian Teichtmeister unter Drogeneinfluss wieder durch Konsum von Kindesmissbrauchsdarstellungen straffällig wird.
Filmreife Szenen: Ein einst berühmter Schauspieler auf Bewährung zieht sich am 27. September auf einem Wiesn-Klo am Oktoberfest eine „Line“ Kokain in die Nase. Das hört ein Polizist am Nebenklo. Und wupps, der Ex-TV-Kommissar fliegt auf frischer Tat ertappt auf.
So soll es bei Florian Teichtmeister, für den die Unschuldsvermutung gilt, laut Behörden abgelaufen sein. Die bayrischen Beamten finden bei ihm 0,88 Gramm Kokain. Eine Info zur Anzeige schicken sie ins Landl, Richter Stefan Apostol ordnet daraufhin die Festnahme an.
Unabdingbare Voraussetzung für dieses bedingte Setting war neben der konsequenten Behandlung seiner psychischen Störung die strikte Einhaltung der Drogenabstinenz.
Aus der Festnahme-Anordnung
Drogen-Kinderpornographie-Spirale
Am 5. September 2023 war Teichtmeister wegen Besitz und Herstellung von Missbrauchsdateien zu zwei Jahren bedingter Haft plus bedingter Einweisung verurteilt worden: „Unabdingbare Voraussetzung für dieses bedingte Setting war neben der konsequenten Behandlung seiner psychischen Störung die strikte Einhaltung der Drogenabstinenz“, heißt es in der Festnahme-Anordnung, die der „Krone“ vorliegt. „Erst der Konsum von Kokain hat den Betroffenen derart destabilisiert, dass es zur Drogen-Kinderpornographie-Spirale und damit zum gigantischen Ausmaß der Taten gekommen ist.“ Die Weisung über das ursprünglich verhängte Alkoholverbot wurde im April aufgehoben.
Forensisch-psychiatrisches Gutachten
In der psychiatrischen Abteilung einer Wiener Justizanstalt kann Florian Teichtmeister bis zu vier Wochen angehalten werden. Wie geht es dann weiter? Apostol hat die Möglichkeit, bis zu drei weitere Monate Krisenintervention anzuordnen. So rasch wie möglich wird Gerichtspsychiater Peter Hofmann den 45-Jährigen treffen und ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellen. Dieses wird maßgeblich für die Entscheidung sein, ob die bedingte Unterbringung widerrufen wird und Teichtmeister in eine Anstalt muss.
Der Richter hat gesetzeskonform gehandelt und die Maßnahme vorübergehend in Vollzug gesetzt.

Anwalt Rudolf Mayer vertritt Teichtmeister
Bild: Gerhard Bartel
Sein Anwalt Rudolf Mayer zur „Krone“: „Der Richter hat gesetzeskonform gehandelt und die Maßnahme vorübergehend in Vollzug gesetzt.“ Was ihm weniger gefallen wird: Laut Anordnung ist „dringend zu befürchten, dass aufgrund des Kokainkonsums beim Betroffenen mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen unmittelbar bevorstehen“ – gemeint ist ein Rückfall bei Kindesmissbrauchsdateien.
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