Die Schlagersängerin Melanie Müller soll bei einem ihrer Konzerte 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben. Sie war deshalb schon einmal zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt worden. Jetzt stand die ehemalige Dschungelkönigin erneut vor Gericht. Bei ihr sind außerdem Drogen gefunden worden.
Nach Hitlergruß-Vorwürfen hat die Schlagersängerin Melanie Müller (37) auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Gericht verurteilte Müller zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3500 Euro – und folgte damit im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Revision vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegt.
Sängerin verdient weit schlechter als zunächst angenommen
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 80.000 Euro verhängt. Nun fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte. Die Sängerin hatte im ersten Verfahren keine Angaben zu ihren Einkünften gemacht. Der Amtsrichter hatte die Einnahmen daraufhin wegen eines „auffällig luxuriösen Lebensstils“ auf etwa 15.000 Euro pro Monat geschätzt. Nun gab Müller an, dass sie nahezu keine Auftritte mehr habe und halbtags als Angestellte nur 1500 Euro netto verdiene. Über die Runden komme sie nur dank Zuwendungen durch ihre Eltern und ihren Freund.
Gericht und Verteidigung interpretieren unterschiedlich
Die Verteidigung von Müller hatte betont, die Mandantin habe keine rechte Gesinnung und die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen. Die Armbewegung habe sie schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Die gefundenen Drogen hätten zudem einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen hatte. Das Gericht glaubte dem aber nicht.
Richterin spricht von „Augenblicksversagen“
Bei den anderen Auftritten habe Müller vergleichbare Gesten stets begleitend zur Musik und den tänzerischen Einlagen gemacht, erläuterte Richterin Aust. Zum Abschluss des Konzertes in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig habe sie jedoch ohne musikalische Begleitung still auf der Bühne gestanden und sich von der Menge zu dem Hitlergruß hinreißen lassen. „Das war sicherlich ein Augenblicksversagen“, betonte die Richterin. Strafmildernd wertete das Gericht auch, dass Müller an dem Abend alkoholbedingt enthemmt gewesen sei.
Müller distanzierte sich von Rechtsradikalen
Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. In einem Instagram-Video hatte sie erklärt, sie sei „bestürzt und empört“. „Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste.“ Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun.
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