Die deutsche Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Bei der Handbewegung hätte es sich lediglich um eine „anheizende Geste“ fürs Publikum gehandelt.
Das Gericht hatte Ende August befunden, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte. Bei einer Durchsuchung der Wohnung der Sängerin entdeckten Ermittler zudem 0,69 Gramm eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette.
Zu 80.000 Euro Strafe verurteilt
Der Richter am Amtsgericht verhängte schließlich eine deutlich höhere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die 95 Tagessätze à 60 Euro, also 5700 Euro, beantragt hatte. Müller soll insgesamt 80.000 Euro bezahlen. Die Verteidigung hatte in beiden Anklagepunkten auf Freispruch plädiert.
Handbewegung „anheizende Geste“
Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt.
Vor einer Woche hatte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, also insgesamt 80.000 Euro, verurteilt.
Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
Nach Zustellung des schriftlichen Urteils hat die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, bestätigte der Amtsgerichtssprecher in Leipzig. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig.
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