Mit einer knappen Mehrheit haben Vertreter der Mitgliedsländer die geplanten Lockerungen der EU-Regeln für den Einsatz von Gentechnik zugestimmt. Mit dieser Maßnahme müssten Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen.
Die Regeln sollen sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT) betreffen. Dabei geht es um eine begrenzte Anzahl gentechnischer Eingriffe – vor allem etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas -, die nach Einschätzung der EU-Kommission lediglich eine herkömmliche Züchtung beschleunigen. Befürworter erhoffen sich dadurch neue Sorten, die etwa besser mit Dürren zurechtkommen und weniger Dünger benötigen.
Kennzeichnung nur noch auf dem Saatgut
Diese Sorten sollen dem Gesetzentwurf zufolge nur noch auf dem Saatgut als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen wegfallen. Diese sind bisher so aufwendig, dass eine Zulassung so teuer ist und lange dauert, dass sie sich häufig nicht lohnt.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Strenge Regeln bei weitreichenden Veränderungen bleiben
Ein Knackpunkt in den Verhandlungen war die Patentierbarkeit der Technologien und Sorten. Eine Mehrheit der Mitgliedsländer setzte nun durch, Patente zuzulassen – anders als etwa bei herkömmlichen Saatgut. Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde. Das Europaparlament muss dem Gesetz noch zustimmen. Dort zeichnet sich eine Mehrheit aus Teilen der Liberalen, Konservativen und den Rechtsaußen-Fraktionen ab.
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