Fall in Italien
Kinder von Waldfamilie sahen erstmals Dusche
Eine Familie mit drei Kindern, die in einem abgelegenen Haus in einer Bergregion lebte, beschäftigt Italien derzeit. Am Freitag scheiterten die beiden Eltern vor Gericht, denen das Sorgerecht für die Kinder vor einem Monat entzogen worden war.
Bei ihrer Ankunft in der betreuten Wohneinrichtung hatten die Kinder im Alter von acht und sechs Jahren (Zwillinge) ungepflegt gewirkt. Sie hätten erstmals elektrische Lichtschalter und eine Dusche gesehen, hieß es. Die drei Kinder waren in sehr einfachen Verhältnissen in einem Steinhaus im Wald von Palmoli aufgewachsen – ohne fließendes Wasser, Stromanschluss und ohne in eine Schule zu gehen. Sie wurden zu Hause unterrichtet. Die britisch-australischen Eltern setzen auf Selbstversorgung, halten ein Pferd, einen Esel, Hunde, Katzen und Hühner.
Das Jugendgericht von L‘Aquila sieht hier eine Gefährdung des Kindeswohls. Seit November leben die Achtjährige und die Sechsjährigen nun in einem Heim in der Stadt Vasto. Dort sollen sie zur Beobachtung bleiben. Die Mutter darf die Kinder derzeit dreimal täglich sehen – zum Frühstück, zum Mittag- und Abendessen. Sowohl das Jugendgericht als auch das Berufungsgericht äußerten Zweifel, dass die Frau ihrer Rolle gerecht werde. Sie habe beispielsweise gegenüber den Betreuerinnen und Betreuern darauf bestanden, dass die Kinder Zahnbürsten mit Borsten aus Eselshaar benutzen müssten.
Eltern zeigen sich kompromissbereit
Am 13. November war den Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen worden. Dagegen gingen sie gerichtlich vor – ohne Erfolg. Das Paar hatte gehofft, Weihnachten zusammen mit den Kindern feiern zu können. Laut den Anwältinnen und Anwälten der Familie zeigen die beiden aber Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Justizbehörden und Sozialdiensten. Da die Richterinnen und Richter unter anderem kritisierten, dass die Kinder keinen sozialen Kontakt zu anderen hätten, hätten sie signalisiert, die Achtjährige und Sechsjährigen in die Schule zu schicken.
Sie könnten auch in ein Haus ziehen, das ihnen von einem Gastronomen der Gegend zur Verfügung gestellt wurde. Die Richterinnen und Richter hatten bemängelt, dass das Haus im Wald unhygienisch und teils baufällig sei. Der Fall war vor einem Jahr ins Rollen gekommen, nachdem die Kinder mit einer Pilzvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert worden waren.










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