Diversion gekippt

Wöginger wieder vor Gericht: „Bleibe Klubobmann“

Innenpolitik
12.12.2025 10:25

Am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Linz die Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger gekippt, der Postenschacher-Prozess wird daher neu aufgerollt. Wöginger selbst sieht sich weiter als schuldlos, er habe die Diversion nur angenommen, um „schnell zu seiner Arbeit zurückkehren zu können“. Von einem Rücktritt will er nichts wissen: „Natürlich bleibe ich Klubobmann!“

Wöginger war Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen worden, der ÖVP-Klubchef hatte im „Postenschacher-Fall“ schließlich eine Diversion bekommen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte daraufhin Beschwerde eingebracht, der stattgegeben wurde. 

„Ich habe nichts Unrechtes getan“
Wöginger ließ dazu am Freitag in einer Pressekonferenz an der Seite seines Anwalts mit einer Spitze in Richtung der Korruptionsbekämpfer und der Justiz aufhorchen: „Ich bin überrascht, dass das OLG nun aufhebt, was mir vom Gericht selbst angeboten wurde. Auch die WKStA war damals mit der Diversion einverstanden. Trotzdem wurde die Beschwerde eingebracht.“

Er werde am Ende als unbescholtener Mann aus dem Prozess gehen, zeigte sich Wöginger überzeugt: „Ich habe nichts Unrechtes getan.“ Warum er dann die Diversion, welche die Übernahme der Verantwortung für ein Vergehen voraussetzt, angenommen habe? „Um mich wieder möglichst rasch meiner Arbeit als Klubobmann widmen zu können.“

ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist sich keiner Schuld bewusst.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist sich keiner Schuld bewusst.(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Wöginger will nie interventiert haben
Dass er dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, die Bewerbungsunterlagen eines ÖVP-Bürgermeisters für den Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding übergeben habe und dann auch „einmal nachgefragt“ habe, sei keine Intervention, so der ÖVP-Politiker: „Ich habe nie interveniert.“ Dennoch würde er das in der heutigen Form so nicht mehr machen. 

Der Bürgermeister sei damals in seine Sprechstunde gekommen und habe seine Bewerbungsunterlagen dabeigehabt, er habe diese dann einfach „mit nach Wien genommen“ und Thomas Schmid bei einem zufälligen Treffen im Parlament übergeben. „Oft ist man ja für die Anliegen, die in den Politiker-Sprechstunden vorgebracht werden, gar nicht zuständig. Deswegen leitet man das dann an die entsprechenden Stellen weiter.“

„Rechnen mit glattem Freispruch“
Und ja, er habe zu Schmid gesagt, er halte den Bürgermeister für einen geeigneten Kandidaten, so Wöginger. Allerdings habe er zu diesem Zeitpunkt weder gewusst, dass es noch andere Bewerber gab, noch wer diese seien. „Damit war die Angelegenheit für mich erledigt.“

Wöginger und sein Anwalt Michael Rohregger betonten unisono, dass man zuversichtlich in den Prozess gehe: „Wir rechnen mit einem glatten Freispruch.“ 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt, nachdem eine besser qualifizierte Mitbewerberin um den besagten Finanzamtposten nicht zum Zug gekommen war. Die mitangeklagten Finanzbeamten saßen in der Bestellungskommission.

Der erwartete Mega-Prozess blieb aber vorerst aus – die drei Angeklagten, die die Vorwürfe zuvor bestritten hatten, erklärten eine „Verantwortungsübernahme“ und erbaten sich Diversion. Mit der Zahlung von fünfstelligen Geldbußen – 44.000 Euro für Wöginger, 17.000 bzw. 22.000 Euro für die beiden anderen – wurde das Verfahren daraufhin eingestellt, bis zur nunmehrigen Entscheidung des OLG Linz.

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