„Existenz sichern“

Grüne für Ausnahmen bei Arbeitslosen-Zuverdienst

Innenpolitik
10.12.2025 11:00

Ab 2026 dürfen Arbeitslose in Österreich nur mehr in Ausnahmefällen ihr Einkommen aufstocken. Die Grünen haben nun einen Abänderungsantrag im Nationalrat eingebracht. Niemand solle „sich zwischen einem faktischen Berufsverbot und dem Verlust seiner sozialen Absicherung entscheiden“, heißt es.

In diesem Jahr durften Arbeitslose noch bis zu 551,10 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Ansprüche auf das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zu verlieren. Ab 2026 ist das nicht mehr für alle möglich. Die meisten müssen ihre Nebenjobs bis spätestens 31. Jänner 2026 aufgeben, um die Ansprüche nicht rückwirkend zu verlieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Langzeitarbeitslose über 50 Jahre, Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent und jene, die bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang diese Nebentätigkeit ausgeübt haben.

Zudem dürfen alle Langzeitarbeitslosen und Menschen, die wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bekommen haben, einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten.

„Nimmt berufliche Perspektiven“
Den Grünen reicht das nicht aus. So gebe es beispielsweise Personengruppen, die immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit hätten, wie Menschen in Kultur, Wissenschaft oder im Journalismus. Diese würden von Projektarbeit und befristeten Engagements leben, sagte Arbeits- und Sozialsprecher Markus Koza. Für sie sei ein Zuverdienst notwendig, um im Beruf zu bleiben und Perspektiven zu haben. Außerdem sei eine weitere Personengruppe nicht berücksichtigt worden, nämlich Menschen, die in Privatkonkurs geschlittert seien.

„Das Verbot des angestellten Zuverdienstes zwingt viele zusätzlich in Scheinselbstständigkeit, weil das AMS nur schwer überprüfen kann, ob eine selbstständige Tätigkeit unter 26 Wochen ausgeübt wurde“, kritisierte Koza. Die Grünen brachten am Mittwoch daher einen Abänderungsantrag im Nationalrat ein.

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