Der Internationale Skiverband FIS hat am Mittwoch drei russische und sechs belarussische Athletinnen und Athleten genannt, die unter neutraler Flagge an Qualifikationsbewerben für die Winterspiele in Mailand/Cortina teilnehmen dürfen. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hatte dies vor einer Woche erlaubt. Demnach dürfen Athleten aus diesen beiden Ländern an den Start gehen, wenn die Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingehalten werden.
Neben fünf belarussischen Freestyle-Skifahrern wie der 2018 in Pyeongchang zur Olympiasiegerin in der Disziplin Aerials gekürten Hanna Huskowa stehen auch zwei russische Langläuferinnen auf der Liste. Aus Russland beantragte außerdem eine weitere Freestyle-Skifahrerin die Starterlaubnis als neutrale Athletin (AIN).
Russlands Verband ging gegen FIS-Entscheidung vor
Die FIS hatte sich im Oktober aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gegen einen Olympiastart von Russen und Belarussen ausgesprochen. Dagegen ging der russische Skiverband juristisch vor. Der CAS entschied, dass die FIS-Satzung politischen Neutralitäts- und Anti-Diskriminierungsgrundsätzen verpflichtet sei. Das FIS-Verbot stelle eine unzulässige pauschale Ausschlussregelung nach Nationalität dar – ungeachtet der Frage, ob die betroffenen Athleten die vom IOC festgelegten AIN-Teilnahmekriterien erfüllen. Weitere Anträge, etwa die Zulassung russischer Betreuer und Funktionäre, wurden abgelehnt.
Der neutrale Status kann für Athleten genehmigt werden, die die militärische Invasion der Ukraine nicht öffentlich unterstützt und keine Verbindungen zum Militär oder zu staatlichen Sicherheitsbehörden haben. Die FIS anerkannte die Entscheidung des CAS und bat alle betroffenen Athleten darum, den AIN-Status zu beantragen.
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