Ab Jänner werden Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe kein Geld mehr dazuverdienen dürfen. Allerdings hätte diese Regelung auch den geringfügigen Zuverdienst bei einer Schulungsteilnahme verhindert. Die Regierung arbeitet laut eigener Aussage an einer entsprechenden Änderung.
„Das war nicht intendiert“, hieß es am Donnerstag aus dem Arbeitsministerium. Künftig soll es eine Ausnahmeregelung für Teilnehmende von Schulungen geben, aber nur, wenn die Aus- oder Fortbildung mindestens vier Monate dauert. Der Entwurf für einen Initiativantrag sei bereits ausgearbeitet und werde noch mit den Koalitionspartnerinnen und -partnern abgestimmt, teilte das Ministerium mit.
Wie berichtet, dürften Arbeitslose ab Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. Davon wären unter anderem auch Beziehende des AMS-Pflegestipendiums und Teilnehmende an Fachkursen betroffen gewesen. Das sind laut Ministerium mehr als 3000 Personen.
Heuer dürfen Arbeitslose noch bis zu 551,10 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Ansprüche zu verlieren. Ab Jänner dürfen Langzeitarbeitslose, die über 50 Jahre alt sind, oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent geringfügig dazuverdienen.
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