Mit Machete bewaffnet

Buben (13) hacken Kiosk-Besitzer den Daumen ab

Ausland
02.12.2025 10:00

Sie sind erst 13 Jahre jung und können für ihre Tat strafrechtlich nicht belangt werden, doch an ihren Händen klebt auf ewig Blut. Zwei Buben haben in Dortmund einen Kiosk überfallen, dabei dem Besitzer mit einer Machete einen Daumen abgetrennt. 

In der Nacht von Freitag auf Samstag, um 23.53 Uhr, betraten die mit einer Machete bewaffneten Buben (13) das Ladenlokal und griffen den 37-jährigen Kioskbesitzer unvermittelt an.

Buben schlugen auf Mann ein
Die beiden waren bewaffnet in den Kiosk gestürmt und hätten „dem Opfer zunächst Pfefferspray ins Gesicht“ gesprüht, bevor sie mit einer Machete auf den 37-jährigen Betreiber einschlugen. Der syrische Ladenbesitzer hätte reflexartig die Hände gehoben, doch die Buben „hackten ihm den Daumen der linken Hand ab“, heißt es in einer gemeinsamen offiziellen Presseerklärung der Polizei und Staatsanwaltschaft Dortmund. Weitere Finger seien bei dem Angriff fast abgetrennt worden.

In der Nacht von Freitag auf Samstag betraten die mit einer Machete bewaffneten Buben (13) das ...
In der Nacht von Freitag auf Samstag betraten die mit einer Machete bewaffneten Buben (13) das Ladenlokal und griffen den 37-Jährigen brutal an. (Symbolbild)(Bild: Achim Wagner – stock.adobe.com (Symbolbild))

An Brust und Bein erlitt das Opfer tiefe, stark blutende Wunden. Der Ladenbesitzer wurde stundenlang operiert, ist inzwischen außer Lebensgefahr.

Ein Bub ist bereits amtsbekannt
Die Polizei konnte die mutmaßlichen Täter kurz nach der Bluttat in unmittelbarer Nähe festnehmen. „Waffen und Beute“ sollen sie noch bei sich getragen haben. Bei den Buben handelt es sich laut „Bild“ um einen Syrer und einen Deutsch-Bulgaren. Mindestens einer der beiden ist dem Jugendamt bereits als gefährlich bekannt.

Strafunmündig, doch Polizei prüft Messertrageverbot
Die Polizei prüft die Anordnung eines Messertrageverbots. Konsequenzen müssen die Tatverdächtigen dennoch keine befürchten: Mit 13 Jahren gelten sie in Deutschland als strafunmündig und wurden wieder in die Obhut ihrer Familien übergeben.

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