Die Schweizer haben am Sonntag abgestimmt: Sie wollen weder eine Wehrpflicht für alle, noch Erbschaftssteuern. Noch vor der Auszählung aller Stimmen teilten die Behörden das Ergebnis mit – laut Hochrechnung ist es eindeutig.
Aktuell muss jeder Schweizer Wehrdienst oder alternativ Zivildienst leisten, für Schweizerinnen gilt das aber nicht. Eine Initiative wollte das ändern: eine Dienstpflicht für alle vor – entweder im Militär oder im Katastrophenschutz, aber auch im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialwesen. Die Schweizer stimmten eindeutig dagegen. 84 Prozent lehnten die Dienstpflicht für alle ab, wie eine Hochrechnung im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Senders SRF zeigt.
Auch die Regierung und die meisten Parlamentsparteien hatten den Vorschlag abgelehnt. Sie argumentierten, dass dann zu viele Menschen im Arbeitsmarkt fehlen würden und die Finanzierung zu teuer wäre. Nur die grün-liberale GLP und die Evangelische Volkspartei (EVP) hatten die Einführung des Dienstes unterstützt. GLP-Parlamentarier Patrick Hässig zeigte am Abstimmungstag Verständnis dafür, dass die Wähler eine zusätzliche Verpflichtung ablehnten. Doch er gab sein Anliegen nicht auf. „Vielleicht waren wir einfach zehn Jahre zu früh“, sagte er dem SRF.
Klares „Nein“ für Erbschaftssteuer
Das zweite Abstimmungsthema, die Erbschaftssteuer, war von den Jungsozialisten vorgeschlagen worden. Demnach sollte die Abgabe ab einem Vermögen von 50 Millionen Franken (knapp 54 Millionen Euro) bei 50 Prozent liegen. Die Einnahmen sollten nach dem Willen der Initiatoren „zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft“ ausgegeben werden. Die Schweizer ließen sich für die Idee nicht begeistern, laut Hochrechnung stimmten 79 Prozent gegen die neue Steuer.
Eine breite Front aus Parteien und Wirtschaftsverbänden setzte sich gegen die Steuer ein. Sie warnten, dass Reiche wegen der zusätzlichen Belastung ins Ausland abwandern und dadurch Steuereinnahmen insgesamt sinken könnten. In den meisten Schweizer Kantonen müssen Ehepartner und direkte Nachkommen derzeit keine Erbschaftssteuer zahlen. Für andere Erben gelten je nach Kanton unterschiedliche Regelungen.

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