Führerschein weg – doch für seine Fahrt mit mehr als 100 km/h durch ein Ortsgebiet brachte ein Tiroler Autolenker triftige familiäre Gründe vor. Er erhob Einspruch beim Landesverwaltungsgericht. Die folgende Entscheidung zeigt, ob solche Rechtfertigungen überhaupt Sinn machen.
An einem schönen Märztag gegen Mittag brauste der Tiroler mit 104 km/h durch die 50er-Zone einer Gemeinde. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft entzog dem Mann daher für drei Monate den „Lappen“ – wegen „fehlender Verkehrszuverlässigkeit“, wie es im Führerscheingesetz heißt. Erschwerend kam hinzu, dass der Lenker binnen vier Jahren schon einmal in einem Ortsgebiet um 41 km/h zu schnell war.
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