Rund 500 Tiere landeten im Vorjahr nach behördlichen Abnahmen bei Tierschutzstellen. Erfüllen die Besitzer die Auflagen für artgerechte Haltung nicht, dürfen die Hunde oder Katzen weitervermittelt werden. Wie Tierschützer mit den gequälten Lebewesen umgehen und welche Kosten das verursacht, hat die „Krone“ mit Experten besprochen.
Von der Vogelspinne, über Hunde oder Kühe: 567 Tiere wurden im Vorjahr behördlich abgenommen, weil sie nicht ordnungsgemäß gehalten wurden. Konkret waren es 45 Hunde, 95 Katzen, 217 Rinder, drei Schweine, 97 Enten oder Hühner, 45 Exoten, 55 Kaninchen und zehn sonstige Tiere – darunter auch ein Pferd. Nach der Abnahme landen die Lebewesen vorerst bei Tierschutzorganisationen und der Besitzer hat zwei Monate Zeit, um die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Haltung zu schaffen. Erfolgt das nicht, können die Tiere weitervermittelt werden.
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