Die verpflichtenden Orientierungskurse für Flüchtlinge werden ab kommendem Jahr fünf Tage dauern. Zum Abschluss werden die Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigten eine zehn Punkte umfassende Integrationserklärung zu unterzeichnen haben, die ein Bekenntnis zu Rechtsstaat, Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern sowie zum Leben österreichischer Traditionen enthält. Wer eine Unterfertigung verweigert, riskiert Sanktionen.
Präsentiert wurden die Pläne am Donnerstagvormittag von Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP), die dabei betonte, dass Integration „keine Einladung, sondern eine Verpflichtung“ sei: „Wer hier bleiben will, soll wissen, wofür Österreich steht und wofür Österreich niemals stehen wird.“
Kurse werden auf fünf Tage verlängert
Bei ihrer Einführung waren für Werte- bzw. Orientierungskurse nur acht Stunden vorgesehen. Mittlerweile sind sie verpflichtend und dauern drei Tage. Da sich ein Pilotversuch mit fünf Tagen bewährt habe, wird nun diese Dauer in dem von der Regierung noch fertig zu verhandelnden Integrationsprogramm festgeschrieben. Ab Anfang 2026 soll der neue Modus gelten.
Fortbildung auch nach Kursende
Im Regelfall werden die Kurse geblockt, also fünf Tage hintereinander, absolviert, wie der stellvertretende Direktor des Österreichischen Integrationsfonds, Roland Goiser, ankündigte. Auch mit der Unterzeichnung der Integrationserklärung wird die entsprechende Weiterbildung nicht abgeschlossen sein. Danach wird in einem Zeitraum von drei Jahren zu weiteren Fortbildungen geladen, teils freiwillig, teils verpflichtend. Dabei soll es etwa Workshops zu Gewaltprävention und Gleichberechtigung geben, aber auch Exkursionen z.B. zu Holocaust-Gedenkstätten oder zu Vereinen, wo im Idealfall eine Anknüpfung zum Ehrenamt entstehen könne, wie Goiser ausführte. Dieses sei nämlich eine „Riesenchance“ für Integration.
Der fünftägige Grundkurs wird in ebenso viele Module aufgeteilt. Dabei geht es um „Deutsch und Bildung“, „Arbeit und Eigenverantwortung“, „Staat und Demokratie“, „Sicherheit und Zusammenleben“ auch mit Fokus auf Kampf gegen Antisemitismus und schließlich „Zugehörigkeit und Engagement“ mit Blick auf das Ehrenamt. Um für Verständlichkeit zu sorgen, ist Dolmetschen in elf Sprachen möglich, berichtete Goiser.
„Kein Schuhplattlerkurs“
Am Ende des Kurses steht dann eben die Integrationserklärung. Darin bekennt man sich etwa dazu, die Würde und Rechte anderer zu achten, Frauen und Männer gleich zu behandeln, sich in Österreich einzubringen, gegen Gewalt, Diskriminierung und Rassismus aufzutreten, Deutsch zu lernen, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen sowie Österreichs Werte und Traditionen zu respektieren und zu leben. Plakolm stellte freilich zum Orientierungsverfahren klar: „Das ist kein Volkstanz- oder Schuhplattlerkurs, sondern ein Demokratiekurs zu unseren freien westlichen Werten.“
Die anzuerkennen ist für die Flüchtlinge letztlich eine Verpflichtung. Denn absolviert man die Kurse nicht bzw. verweigert man die Integrationserklärung, drohen Sanktionen von der Reduktion von Sozialleistungen über Verwaltungsstrafen bis hin zum Verlust des Aufenthaltstitels, unterstrich Plakolm.
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