„Baustelle Justiz“

Richterin urteilt im Krankenstand in Liechtenstein

Gericht
13.11.2025 10:00

Kurioses aus der Nebenjob-Praxis in der Justiz: Wer sich am österreichischen Bundesverwaltungsgericht krankgemeldet hat, kann am Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein Recht sprechen. Die „Krone“ kennt die Details. 

Österreichs Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gilt mit 620 Beschäftigten als größtes Gericht des Landes. 220 Posten sind für Richter reserviert, und einige dieser Rechtsprecher gehen einer genehmigten Nebentätigkeit nach. So auch Frau S., die seit 2013 auch am Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein aktiv ist.

Ein Job, der durchaus lukrativ erscheint: Laut dem liechtensteinischen Bezügegesetz erhalten nebenamtliche Richter Sitzungsgelder von 1200 Franken (1297 Euro) für einen ganzen Tag. Die Fallpauschalen betragen 2100 Franken (2270 Euro), darin sind das Aktenstudium, die Sitzungsvorbereitung, die Durchführung des Referats sowie die Ausfertigung von Entscheidungen berücksichtigt. Wer sich engagiert, kann also auf ein ansehnliches Körberlgeld kommen.

Zwei Sitzungstage mit elf bzw. sechs Urteilen
Zu einem Kuriosum kam es im Fall von S. Ende Februar 2024: Damals wurden ihr am BVwG Akten abgenommen. Begründung: ein vorhersehbar längerer Krankenstand. In ebendiesem Krankenstand fand die Richterin jedoch Zeit, ihrem Nebenjob nachzugehen. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes in Liechtenstein bestätigt der „Krone“, dass S. als eine von fünf Richtern sowohl am 15. März als auch am 5. April 2024 an den Sitzungen teilgenommen hat. Damals wurden von den fünf Richtern, die in der Regel alle vier bis sechs Wochen tagen, elf bzw. sechs Urteile gefällt.

Zu krank für Wien – aber fit genug für Vaduz?
Zu krank für Wien – aber fit genug für Vaduz?(Bild: Krone KREATIV/Wolfgang Spitzbart, stock.adobe.com)

Wie kann es sein, dass eine Richterin in Österreich im Krankenstand ist und in Liechtenstein Recht spricht? Das BVwG teilt dazu mit: Richterin S. sei Ende Februar 2024 nur eine geringe einstellige Anzahl an Rechtssachen abgenommen worden, die ihr erst kurz davor zugeteilt worden waren. Danach habe man — wie üblich — eine befristete Zuteilungssperre für neue Akte verhängt. Aber: S. habe im Krankenstand „nicht nur einige Entscheidungen zu damals bereits anhängigen Verfahren“ in Liechtenstein getroffen, sondern auch am Bundesverwaltungsgericht in Wien.

Übrigens: Unmittelbar nach dem Krankenstand, am 1. Mai 2024, wurde S. von ihrem Präsidenten befördert. In Österreich.

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