Nebenjobs

Alles was recht ist: Der Richter als Rechtsanwalt?

Politik
24.03.2024 10:55

Ein führender Richter am Bundesverwaltungsgericht Innsbruck war auch Jahre nach seiner Ernennung noch als Rechtsanwalt eingetragen. In Liechtenstein. Somit hätte er auch in Österreich vertreten dürfen. Auch auf der Website seiner Ex-Kanzlei war er weiterhin prominent platziert.

Österreichs größtes Gericht entpuppt sich allem Anschein nach als Justiz-Baustelle: Nachdem die Krone zuletzt über fragwürdige Vorgänge bei der Geschäftsverteilung berichtet hatte, zeigt sich beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein ziemlich bemerkenswerter Umgang mit Nebenbeschäftigungen. Auch dieses Thema ist offensichtlich eine Altlast aus der Zeit des Altpräsidenten, der Ende 2022 in den Ruhestand trat. Der neue BVwG-Präsident Christian Filzwieser ist erst seit Februar 2024 im Amt.

Der vorliegende Fall betrifft die Außenstelle des Bundesverwaltungsgerichtes in Innsbruck. Dort wurde Martin Attlmayr im Oktober 2016 zum Richter berufen. Er fungiert als stellvertretender Leiter der Tiroler Dependance. Davor war Attlmayr Rechtsanwalt und Partner bei der bekannten Kanzlei Gasser und Partner in Liechtenstein. Das Problem ist nur: Attlmayr war ganz offensichtlich weiterhin für die Advokatur aus Vaduz tätig.

Eingetragen bis Juli 2020
Recherchen zeigen, dass der leitende Richter aus Österreich bis Mitte Juli 2020 als Rechtsanwalt in der Liste der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer eingetragen war, wofür jährliche Kammerbeiträge fällig werden. Als im Fürstentum eingetragener Anwalt dürfte er auch in Österreich vertreten. 

Dazu kommt: Attlmayr wurde jedenfalls bis 2021 auf der Website von Gasser und Partner als „Of Counsel“, also als spezieller Berater, mit Foto, Tätigkeitsschwerpunkten und eigener Kanzlei-E-Mail-Adresse geführt. In der Kanzlei-Präsentation für die Publikation „The Legal 500“ aus 2022 wird der Richter ebenfalls prominent als „Of Counsel“ von Gasser und Partner dargestellt. Noch fünf Jahre nach seiner Bestellung zum Richter ist auf dem LinkedIn-Profil von Martin Attlmayr nicht nur eine Tätigkeit als Richter, sondern auch eine als Rechtsanwalt angeführt. Als damals an der Innsbrucker Außenstelle interne Diskussionen zum Thema Nebenbeschäftigungen aufkommen, wird auf dem Linkedin-Profil der Hinweis auf den „Rechtsanwalt“ entfernt.

Was laut Leitlinien verboten ist
Die Tätigkeit für eine prominente Rechtsanwaltskanzlei in Liechtenstein kann vor allem dann problematisch sein, wenn am Bundesverwaltungsgericht auch Fälle von Unternehmen aus Liechtenstein verhandelt werden. In den Compliance-Leitlinien der österreichischen Justiz heißt es auf Seite 27 in einer hervorgehobenen Textstelle mit einem dicken Ausrufezeichen: „Die gleichzeitige Ausübung des Berufs der Richterin/des Richters (…) und der Rechtsanwaltschaft oder des Amtes des Notars ist unvereinbar.“ In einem Erlass des Justizministeriums aus 2015 wurde an die „maßgeblichen Regelungen“ zu Nebentätigkeiten erinnert. Darin findet sich der Satz: „So ist für einen Richter in Zivilsachen eine Nebenbeschäftigung für einen Rechtsanwalt wegen der Möglichkeit der Vermutung der Befangenheit verboten.“

Die Zuständigkeit des Präsidenten
Die „Krone“ hat bereits am Freitag der Vorwoche Anfragen an das Justizministerium und Richter Attlmayr gerichtet. Das Justizministerium verwies am Montag auf die Zuständigkeit des BVwG-Präsidenten. Der Sprecher des Bundesverwaltungsgerichtes teilte am Dienstag auf konkrete Fragen zu potenziellen Interessenskonflikten und Genehmigungen lediglich mit: „Nebenbeschäftigungen von Bediensteten sind gegenüber der Dienstbehörde (Präsident des Bundesverwaltungsgerichts) meldepflichtig.“ Der angesprochene Richter habe gegenüber dem neuen Präsidenten Filzwieser „erklärt, dass er seit seiner Ernennung zum Richter mit 1. Oktober 2016 keine Tätigkeit als Rechtsanwalt ausgeübt hat.“

Richter Attlmayr ließ im Laufe der letzten Woche zwei Anfragen zu seinen einstigen Aktivitäten für Gasser und Partner unbeantwortet. Sein LinkedIn-Profil ist mittlerweile „nicht öffentlich zugänglich oder existiert nicht“.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele