Heute ist der erste Todestag eines jungen Grundwehrdieners in Kärnten. Am 22. Oktober 2024 starb der 21-jährige Austro-Türke Mustafa in der Spittaler Türkkaserne – durch die Kugel aus der Dienstwaffe eines noch jüngeren Kameraden. Zu dem traurigen Gedenken kommen nun Neuigkeiten von der Justiz in dem tragischen Fall.
Warum musste ein 21-Jähriger sterben? Auch ein Jahr danach gibt der Fall noch Rätsel auf, was sich zwischen den beiden Burschen während ihres Grundwehrdienstes in der Kärntner Kaserne abgespielt hat.
Lukas schob Wache, eine Videokamera im Außenbereich zeigt, wie sein Freund Musti zu ihm kam, weil er sich melden musste. Dann liegen zwei Minuten und sechs Sekunden im Dunkel, ehe Lukas aus dem Gebäude geht. Nicht allzu aufgeregt, wie Bild und Ton zeigten.
Doch in dieser kurzen Zeit zuvor war es zur unfassbaren Bluttat gekommen. Ein Unfall hatte der Schütze stets behauptet. Sein Pistolenholster habe sich gelöst und dabei sei wohl ein Schuss gebrochen. Das war eine Version. Dann gab es noch andere. „Der Gürtel hat gedrückt, ich habe ihn aufgemacht und mit der Waffe herum getan. Es tut mir so leid, aber durch mein Handeln wurde der Abzug gedrückt.“ Und Mustafa erschossen.
Zwölf Jahre Haft lösten Tumult aus
„Er war ein guter Freund“, hatte Lukas beim Prozess am Klagenfurter Landesgericht beteuert. Es hätte keinen Streit gegeben, keinerlei Motiv. Auch die Staatsanwaltschaft konnte nichts finden, was den Wahnsinn erklären würde, ging aber von einem Mord aus. Die Geschworenen sahen das auch so und verurteilten den Angeklagten gemeinsam mit den drei Berufsrichtern zu zwölf Jahren Haft. Das Urteil löste bei allen Beteiligten Entsetzen aus. Schock bei Lukas über den Schuldspruch.
Und Ärger bei den Angehörigen des Opfers über die ihrer Ansicht nach zu milde Strafe. Es kam vor und auch im Gerichtsgebäude zu einem Tumult, ein Desinfektionsspender ging zu Bruch. „Die Polizei war vor Ort und hat von Amts wegen Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet“, so Gerichtspräsident Manfred Herrnhofer.
Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Damit ist der Schuldspruch wegen Mordes bestätigt.
Gerichtssprecher Liebhauser-Karl
Jetzt werden auf beiden Seiten neuerlich Emotionen hochkommen. Denn der Oberste Gerichtshof hat entschieden: „Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wurde zurückgewiesen“, bestätigt der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl. Damit ist der Schuldspruch wegen Mordes rechtskräftig.
Was noch offen ist, ist die endgültige Strafhöhe. Diese kann sich ändern, darüber entscheidet das Oberlandesgericht Graz, wo der Akt allerdings noch nicht eingelangt ist. Doch lebenslang, wie in Sozialen Medien gefordert worden war, kann es für Lukas sowieso nicht geben.
Denn er war zum Tatzeitpunkt unter 20 Jahre alt, daher gelten für ihn nach den Bestimmungen für junge Erwachsene andere Strafgrenzen – theoretisch kann er zu höchstens 20 Jahren verurteilt werden, praktisch hatte das Erstgericht zwölf Jahre Haft für schuld- und tatangemessen angesehen und fraglich ist, ob das Oberlandesgericht das so viel anders sehen wird.
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