Immer wieder werden ORF-Beitragsgebührenzahler zum Opfer schwerfälliger Bürokratie. Oft kassiert das OBS in einem Haushalt doppelt ab. Der Kunde muss dann selbst beweisen, dass es sich um ein und dieselbe Wohnadresse handelt, was oft mühsam ist.
Manfred A. aus Wien hat vor 30 Jahren ein Kleingartenhaus erstanden, für das er auch Fernsehgebühren zahlte. Seine Frau Anita meldete sich erst dort an, als ganzjähriges Wohnen ermöglicht wurde. Und bekam eine abweichende Meldeadresse. Ihre Tochter blieb in der vorherigen Wohnung gemeldet. Weil aber ein geringfügiger Unterschied in der Anmeldung von Frau A. im Kleingartenhaus bestand, kassierte OBS hier doppelt.
Identadresse bestätigt
Auch nachdem das Meldeamt die Identadresse bestätigt hatte, wurde hier zweifach abkassiert – und auch von der Tochter, die weiterhin in der bisherigen Wohnung gemeldet blieb. Nach zwei Jahren akzeptierte das OBS „nach eingehender Prüfung“ die Identadresse. Die zu Unrecht eingezogenen Gebühren wurden rückgebucht. Die Beitragszahlungen wurden auf Wunsch von Herrn A. auf Zahlschein umgestellt.
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