Es ist nicht das erste Mal, dass eine Person, die sich ihres Lebens erfreut, als „verstorben“ gemeldet wurde. Dieser Irrtum kostete eine rüstige 84-Jährige den Zugriff auf ihr Bankkonto.
Als Silvia V. aus Wien-Floridsdorf Geld von ihrem Konto beheben wollte, stellte sie erstaunt fest, dass es gesperrt war. Am nächsten Tag erfuhr sie von der Bank, dass sie als „verstorben“ gemeldet worden wäre. „Von da an begann ein richtiger Hürdenlauf für mich“, so die quicklebendige 84-Jährige, deren Mann nach langer schwerer Krankheit 2023 verstorben war.
Hürdenlauf
Jede Menge Telefonate mussten geführt werden, allein damit die Menschen um sie herum erfuhren, dass sie noch am Leben war. „Ich habe bis jetzt keine Hilfe oder Entschädigung erhalten. Es kann sich keiner vorstellen, wie es mir in meinem Alter als Mindestpensionistin ergeht“, klagte Frau V. der Ombudsfrau.
Irrtum im System
Auf Nachfrage der Ombudsfrau-Redaktion bei der Bank Austria, bei der Frau V. seit Jahrzehnten treue Kundin ist, erklärte diese, dass der unerfreuliche Vorfall durch eine Namens- und Geburtsdatumsgleichheit im System passierte. Und der Kundin irrtümlich der Status „verstorben“ zugeordnet worden sei. Die entsprechende Meldung kam seitens einer staatlichen Behörde. „Als kleine Wiedergutmachung haben wir Frau V. die Kontogebühren für ein Jahr in Höhe von 92,85 Euro gutgeschrieben“, so die Bank, die damit hofft, die treue Kundin zu behalten.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.