„Krone“-Ombudsfrau

Bedienungsanleitungssuche im Internet – Abofalle!

Ombudsfrau
10.10.2025 12:00

Wer sich im Netz schlaumachen will, erlebt möglicherweise sein blaues Wunder. Gerade im Trend ist die Suche nach Bedienungsanleitungen zu Haushaltsgeräten oder Fernsehern, die leicht zur Abofalle werden kann. Damit das nicht passiert, haben wir ein paar Tipps für Sie zusammengefasst.

Wer kennt das nicht? Man hat zwar die Bedienungsanleitung für die Waschmaschine aufgehoben, nur weiß man nicht mehr wo. Da bietet es sich doch an, im Internet zu recherchieren, das auf alle Fragen eine Antwort weiß. Aber Vorsicht. Wer im Netz nach einer Bedienungsanleitung für Haushaltsgeräte oder Fernseher sucht, könnte in eine Abofalle tappen, warnt derzeit die Watchlist Internet.

Unseriöse Firmen
Hinter der vermeintlichen Anleitung verstecken sich oft unseriöse Firmen,  die Ihnen letztendlich nicht helfen, sondern Ihnen etwas verkaufen wollen. Die Watchlist gibt dazu wertvolle Tipps: Vergleichen Sie mehrere  Angebote, suchen Sie nach kostenlosem Service und lesen Sie das Kleingedruckte. Viele Portale behaupten zwar zunächst, es würden keine Kosten anfallen, in den Nutzungsbedingungen steht allerdings etwas ganz anderes.

Nach Erfahrungsberichten googeln
Am besten sieht man auf der Webseite des Originalherstellers nach, der möglicherweise Bedienungsanleitungen online gestellt hat, rät die Informationsplattform. Sollte Ihnen bei ihrer Suche etwas seltsam vorkommen, (grammatikalische Fehler, nur eine Zahlungsart möglich, obwohl mehrere angegeben sind, etc.) brechen Sie ab! Nach Erfahrungsberichten „googeln“ kann durchaus auch hilfreich sein.

Hilfe bei Abo-Fallen
Was tun, wenn man bereits in eine Abo-Falle gestolpert ist?  Da durch Nichteinhaltung entsprechender EU-Richtlinien durch den Verkäufer kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, muss man auch nichts bezahlen. Lassen Sie bei Ihrem Kreditkartenbetreiber die betreffenden Belastungen sperren. Bereits getätigte Abbuchungen können Sie wieder zurückholen lassen. Kündigen Sie dem Unternehmen hinter der Abofalle schriftlich. Sollten Sie ein Inkasso-Schreiben bekommen, widersprechen Sie auch diesem schriftlich.

Mehr zum Thema finden Sie hier.

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