Wer einen Brief mit Gutscheinen oder ein Paket mit Wert bei der Post aufgibt, hat bei Verlust nur dann Chancen auf Wiedergutmachung, wenn die Sendung mit dem richtigen Tarif aufgegeben wurde.
Eigentlich stellt sich uns die Frage, wer derzeit keine Probleme mit der Post hat – so viele Beschwerden treffen bei der Ombudsfrau ein. Frau M. aus Niederösterreich schreibt, dass sie ein Paket versendet habe, mit Inhalt im Wert von 50 Euro. Die Rechnung hat sie aufgehoben, das Paket ist nie angekommen. Ihr wurde mitgeteilt, dass ohne Sendungsrückverfolgung das Paket auch nicht aufgespürt werden konnte. „Ich bekam vom Schalterbeamten keinen speziellen oder zusätzlichen Hinweis. Ich kenne die Tarife der Post nicht. Ich wusste nicht, dass dazu eine Nummer auf dem Beleg stehen muss.“
Richtigen Tarif wählen
Wer einen Brief oder ein Paket mit Wert versendet, solle entweder die Option Einschreiben, ein Päckchen mit Sendungsverfolgung, ein Paket mit Haftung bis zu 510 Euro oder eine Sendung mit Wertangabe wählen, so die Post.Das heißt aber noch nicht, dass Sendungen wirklich beim Adressaten ankommen.
Post verschwunden
Hans T. aus OÖ schildert, dass er Gutscheine im Wert von 300 Euro bei einer Online-Plattform geordert hatte und die Verkäuferin diese per Einschreiben geschickt hatte. Da er nicht zu Hause war, als die Post ankam, hat man ihm einen Abholschein in sein Postfach gelegt. In der entsprechenden Filiale war der eingeschriebene Brief nicht auffindbar. Die Nachforschungen blieben ergebnislos. Entschädigung gab es keine.
Die Post bedauerte das Problem und meinte: „Gutscheine dürfen nur mit der Zusatzleistung ,Wertangabe‘ versendet werden. Nur dann ist eine Haftung in entsprechender Höhe garantiert. Ein Versand als Einschreiben ist bei Gutscheinen nicht zulässig.“
Probleme bei Zustellung
Ein anderes Problem hat Herr C. aus Wien. Bei ihm sind Paketlieferungen nicht direkt zugestellt worden, insgesamt waren es sechs. „Jedes Mal habe ich daheim auf das Paket gewartet, aber der Zusteller fand es nicht der Mühe wert, anzuläuten“. Er hat es entweder in der Hausbox hinterlegt oder auf ein Postamt gebracht. „Immer wenn ich mich beschweren wollte, wurde mir gesagt, der Kollege werde neu eingeschult. Drei Parten, die ich anlässlich des Todes meiner Frau versendet habe, sind erst nach sechs Tagen angekommen. Die Frau am Telefon sagte mir, sie brauche die Sendungsnummer. Ich habe aber Briefmarken am Postamt gekauft und dabei nicht gewusst, dass ich zusätzlich eine Sendungsnummer brauche.“
Viel Post vor Weihnachten
Da gerade zur Vorweihnachtszeit viele Gutscheine und Geschenkpackerln verschickt werden, sollte man sich also unbedingt schlaumachen, wie die Sendungen richtig zu verschicken sind. Man kann sich vorab telefonisch beim Post-Kundenservice, in der jeweiligen Filiale, beim Postpartner oder auf www.post.at über den passenden Versandtarif informieren.
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