Am Dienstag, am Tag der Urteilsverkündung im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger, gab es seitens der politischen Konkurrenz noch kein Statement. Nun folgten Kommentare von den ÖVP-Koalitionspartnern SPÖ und NEOS. Auch die FPÖ meldete sich via Facebook zu Wort.
Mit der nicht rechtskräftigen Diversion für Wöginger im Prozess wegen Missbrauchs der Amtsgewalt rund um die Besetzung des Finanzamts Braunau ist die Causa für die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS erledigt.
Mit Kritik an Wöginger hielten sich sowohl Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) als auch Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) beim „Doorstep“ vor der Regierungssitzung zurück.
„Justiz hat ein Signal gesetzt“
Einerseits wolle sie die gerichtliche Entscheidung nicht kommentieren, so Meinl-Reisinger. Andererseits habe die Justiz „ein Signal gesetzt“, auch mit den Ermittlungen und der Einleitung des Verfahrens. Es sei kein „Kavaliersdelikt“. Und die jetzige Regierung habe sich im Koalitionsvertrag zu einem „anderen Stil“ bekannt, und zwar Besetzungen „transparent und nicht in Sidelettern“ durchzuführen: „Wir NEOS reden einer anderen Kultur das Wort.“
Wir NEOS reden einer anderen Kultur das Wort.
Außenministerin und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger
Für Marterbauer ist „relevant, dass es hier um die Besetzung eines Finanzamtes gegangen ist“. Daher wolle man nun „alles dafür tun“, dass die Besetzungskommissionen künftig transparent und objektiv vorgehen müssen.
Wir wollen alles dafür tun, dass die Besetzungskommissionen künftig transparent und objektiv vorgehen muss.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ)
ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hielt einmal mehr fest, dass Wöginger die Verantwortung übernommen und die Diversion, die ihm angeboten worden sei, angenommen habe. „Damit ist das Thema abgeschlossen.“
Kanzler erleichtert
Erfreut über die Diversion zeigte sich auch ÖVP-Parteikollege und Bundeskanzler Christian Stocker. „Dass August Wöginger den Gerichtssaal heute als unbescholtener Mann verlässt und das Strafverfahren damit beendet ist, freut mich nicht nur als sein Freund, sondern auch als Bundesparteiobmann der Volkspartei sehr“, wurde er in einem Statement zitiert. Auch Stocker findet: „Damit ist die Angelegenheit für ihn und für die Volkspartei erledigt.“
FPÖ: „Das letzte Urteil sprechen die Wähler“
Erzürnt über das Urteil zeigte sich die FPÖ. „Der Bundeskanzler der Republik feiert den ,Erfolg‘ vor Gericht, weil es für die ÖVP keine Erfolge an Wahlabenden mehr geben wird. Das letzte Urteil sprechen nämlich die Wähler. Und so manchem in der ÖVP dämmert es schon frei nach Wilhelm Busch: „Wehe, wehe, wehe! Wenn ich auf das Ende sehe!“, posteten die Freiheitlichen auf ihrem Facebook-Kanal.
Auch Kickl nahm dazu indirekt Stellung, ohne Wöginger wörtlich zu erwähnen.
Kickl: „Die angebliche ,Vierte Gewalt‘ ist mit den Mächtigen verbandelt“
„Die Justiz trifft Entscheidungen, die für die Menschen nicht nachvollziehbar sind – und nennt es ,Gerechtigkeit“. Die angebliche ,Vierte Gewalt‘ ist mit den Mächtigen verbandelt – und nennt das ,Kontrolle. Genau das ist die Spaltung der Gesellschaft: Selbsternannte Eliten gegen die Interessen des Souveräns“, schreib der blaue Frontmann auf seinem Facebook.-Kanal. Noch keinen Kommentar zum Wöginger-Urteil gibt es von den Grünen.
Kritik von Anti-Korruptionsexperten
Kritik an der Diversion kam am Mittwoch auch vom Anti-Korruptionsexperten Martin Kreutner. Trotz eindeutiger Beweislage sei der Postenschacher als Kavaliersdelikt abgetan worden. Kreutner warnte gegenüber dem Ö1-„Morgenjournal“ vor einem dadurch drohenden Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.
Wöginger muss 44.000 Euro zahlen
Wöginger musste sich wegen „Postenschachers“ vor Gericht verantworten, weil er beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben soll, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug. Nun muss der ÖVP-Klubobmann 44.000 Euro Geldbuße zahlen. Zudem muss er den symbolischen Betrag von 500 Euro an die benachteiligte Bewerberin überweisen.

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.