Die sozialistische Regierung in Spanien will das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankern. „In einem globalen Kontext von Angriffen auf sexuelle und reproduktive Rechte ist dieser Schritt notwendig, um die Freiheit und Autonomie der Frauen zu garantieren“, hieß es aus der Regierung.
Es gehe darum, das Abreibungsrecht mit Blick auf künftige Regierungswechsel vor Veränderungen zu schützen, sagte ein spanischer Verfassungsjurist. Die Chancen, dass das tatsächlich passiert, stünden allerdings schlecht. Die sozialistische Partei sowie ihr linker Koalitionspartner Sumar haben nur eine Minderheitsregierung, für eine Änderung der Verfassung ist jedoch eine Drei-Fünftel-Mehrheit nötig. Diese könne durch den Widerstand der anderen Parteien wohl nicht erreicht werden.
Erst vergangene Woche hatten PP und Vox in Madrid ein Gesetz verabschiedet, das Gesundheitszentren verpflichtet, Schwangere vor der Behandlung über ein angebliches „Post-Abtreibungstrauma“ zu warnen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) existiert ein solches aber nicht. Zwar könnten Betroffene gemischte oder negative Gefühle wie Trauer, Schuld oder Zweifel verspüren, ein Schwangerschaftsabbruch führe aber nicht automatisch zu langfristigen psychischen Schäden oder Traumata.
Die Achtung der Gewissensverweigerung von Fachkräften darf niemals ein Hindernis für die Gesundheitsversorgung von Frauen darstellen.
Spanische Regierungskreise
Herzton anhören, Ultraschall ansehen
In der autonomen Region Kastilien-León führten die Konservativen 2023 ein Gesetz ein, laut dem Schwangere in Krankenhäusern die Herztöne des Embryos sowie ein sogenannter 4-D-Ultraschall vorgeführt werden sollen. Erst danach hätten sie sich für einen Abbruch entscheiden können. Da die spanische Rechtslage dies nicht zuließ, wurde wieder zurückgerudert.
Derzeit versuchen konservative Regionalregierungen in Madrid, Asturien, Aragonien und auf den Balearen Register zu verhindern. Laut dem spanischen Gesetz sind öffentliche Krankenhäuser zu Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtet. Ärztinnen und Ärzte, die die Behandlung aus Gewissensgründen nicht machen wollen, müssen sich in ein Register eintragen lassen. „Die Achtung der Gewissensverweigerung von Fachkräften darf niemals ein Hindernis für die Gesundheitsversorgung von Frauen darstellen“, argumentiert die spanische Bundesregierung.
Das ist die aktuelle rechtliche Lage
Der Schwangerschaftsabbruch wurde in Spanien 1985 teilweise entkriminalisiert. Seit 2010 ist der Schwangerschaftsabbruch ohne Angabe von Gründen bis zur 14. Woche möglich. Bisher hat erst ein Land weltweit das Abtreibungsrecht in der Verfassung, und zwar Frankreich (seit 2024).
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich innerhalb der ersten drei Monate straffrei. Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, ihn durchzuführen, sofern keine Lebensgefahr besteht. Die Kosten sind bis auf in wenigen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Notwendigkeit aus medizinischen Gründen, selbst zu tragen.
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