Dem nepalesischen Berufskraftfahrer des kroatischen Holztransporters, der die Unfalltragödie auf der B 38 bei Vorderweißenbach ausgelöst haben soll, konnte die Prozessladung nicht zugestellt werden. Die Verhandlung wird daher frühestens im Frühjahr 2026 durchführbar sein.
Die juristische Aufarbeitung des Horrorunfalls von Vorderweißenbach, bei dem die 14-jährige Schülerin Helena heuer im April ums Leben gekommen war, lässt weiter auf sich warten. Begründung: Eine für diese Woche im Bezirksgericht Rohrbach angesetzte Verhandlung konnte nicht durchgeführt werden. Der nepalesische Lenker, der den kroatischen Holztransporter gefahren hatte, war zum Prozesstermin nicht erschienen.
Fahrlässige Tötung
Dem 43-Jährigen, der sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr verantworten soll, hatte die gerichtliche Ladung – trotz mehrerer Versuche – im Vorfeld offenbar nicht zugestellt werden können. „Die Verhandlung musste verlegt werden, sie wird am 23. März des kommenden Jahres neu angesetzt“, bestätigt Paul Tumfart, Sprecher des Landesgerichts Linz.
Bei dem Unfall am 25. April war – wie berichtet – der bergabfahrende Lkw-Anhänger in einer hängenden S-Kurve der B 38 (Böhmerwaldstraße) auf regennasser Fahrbahn durch Aquaplaning ins Schleudern geraten.
Nur Lkw-Lenker blieb unverletzt
Das Heck des Gefährts prallte gegen einen bergauffahrenden Pkw, in dem fünf Menschen saßen. Helena G. (14) aus Aigen-Schlägl war sofort tot. Die anderen Insassen überlebten den Crash, erlitten teils schwere Verletzungen. Der Nepalese blieb beim Unfall als einziger unverletzt.
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